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SOKA-BAU: Neue Beitragspauschale für Angestellte zur … Update
2021-06-25 · Durch die Anpassung des Tarifvertrages im Baugewerbe über das Sozialkassenverfahren wurde zum 01.04.2021 eine zusätzliche monatliche Pauschale für Angestellte in Höhe von EUR 18,00 zur Finanzierung der Berufsausbildung eingeführt. Dieser Beitrag ist bundesweit einheitlich. Für welche Arbeitnehmer ist die neue Beitragspauschale zu …
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Aufgrund der Anpassung des Tarifvertrags im Baugewerbe über das Sozialversicherungsverfahren wurde zum 01.04.2021 eine zusätzliche monatliche Pauschale für Beschäftigte in Höhe von 18,00 Euro zur Finanzierung der Berufsausbildung eingeführt
Dieser Beitrag ist bundesweit einheitlich
Für welche Mitarbeiter ist die neue Beitragspauschale zu zahlen?
Der neue Pauschalbeitrag zur Finanzierung der Berufsausbildung ist für alle technischen und kaufmännischen Beschäftigten sowie für nichtgewerbliche Meister mit einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis nach dem SGB VI zu entrichten
Der Pauschalbeitrag für alle geringfügigen gewerblichen Tätigkeiten im Sinne des § 8 SGB IV ist nicht zu entrichten
Dies gilt auch nicht für ruhende Beschäftigungsverhältnisse (z
B
Eltern- oder Pflegezeit) oder Arbeitnehmer im Pflichtdienst (auch Freiwilligendienst bzw Bundesfreiwilligendienst)
Auch für Auszubildende entfällt der pauschalierte Zusatzbeitrag
Höhe des Pauschalbeitrags
Für Arbeitsverhältnisse, die einen vollen Monat dauern, beträgt die bundesweite Monatspauschale 18 Euro
Bei Arbeitsverhältnissen, die nicht einen vollen Monat dauern, beträgt die bundesweite Tagespauschale 0,90 € pro Beschäftigungstag, jedoch nicht mehr als 18 € neue Beitragspauschale und ab wann ist diese erstmalig zu zahlen? Der neue Pauschalbeitrag war erstmals ab dem Abrechnungsmonat April 2021 fällig
Aufgrund der Allgemeingültigkeitserklärung (AVE) des VTV ist die Zahlung des neuen Pauschalbeitrags für die Abrechnungsmonate April, Mai und Juni 2021 ist erst am 28.08.2021 fällig
Bis zu diesem Fälligkeitsdatum erhebt SOKA-BAU keine Säumniszuschläge
Ab dem Abrechnungsmonat Juli 2021 ist die neue Pauschalgebühr am 28
des Folgemonats zu entrichten
Was passiert, wenn ein Unternehmen die neue Pauschale vor Ablauf der Fälligkeit (28.08.2021) zahlt?
In diesem Fall behält SOKA-BAU diesen Betrag zunächst ein und ordnet die Zahlung automatisch dem neuen Pauschalbeitrag zu
Handelt es sich jedoch um ein Unternehmen ohne Mitarbeiter oder übersteigt der Betrag eine Grenze, erstattet SOKA-BAU den Betrag
Darüber hinaus kann jedes Unternehmen auch den zu viel gezahlten Beitrag zurückfordern
Umsetzung im BRZ-Baulohn-Connect
Für alle Unternehmen des Bauhauptgewerbes wird nun automatisch der neue Pauschalbeitrag in Abhängigkeit vom zu berechnenden Monat ermittelt
Auswertung der ZVK-Beitragsdaten und Sozialversicherungsbeiträge wurde angepasst
Die GT-Auswertungen für SOKA-BAU wurden um den neuen Pauschalbeitrag ergänzt
Sie werden bei der Lohnabrechnung automatisch erstellt und archiviert
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