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Wo sind die Rentenversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar? Update New
Wie sind die Rentenversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar? Welche Rentenversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar sind, ist bei Sonderausgaben geregelt. Bevor man eine Versicherung abschließt, möchte man natürlich ganz genau wissen, wie es steuerlich aussieht und ob diese Versicherung als Vorsorgeaufwendungen und somit …
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| aus dem Steuerinfoblog
Wie sind Rentenbeiträge steuerlich absetzbar? Welche Rentenversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar sind, ist für Sonderausgaben geregelt
Bevor Sie eine Versicherung abschließen, möchten Sie natürlich genau wissen, wie die steuerliche Situation ist und ob diese Versicherung als Altersvorsorgeaufwand und damit Sonderausgaben steuerlich absetzbar ist
Es gibt mittlerweile viele Versicherungen und viele dieser Versicherungen können als Altersvorsorgeaufwand geltend gemacht werden in der Steuererklärung
Leider kann nicht jeder alle Gesetzesänderungen seit 2010 durchschauen
Die Frage lässt uns keine Ruhe: „Wann sind die Rentenbeiträge steuerlich absetzbar und in welcher Höhe?“
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Wie sind Rentenbeiträge steuerlich absetzbar? Als Versorgungsaufwand können folgende Beiträge geltend gemacht werden: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung z
B
Deutsche Rentenversicherung – Bund, Knappschaft-Bahn-See oder Regionalträger Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse, z
B
für Landwirte, deren Ehepartner oder Familienangehörige Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen z
B für Arbeitnehmer und Selbständige der kammerfähigen Freien Berufe
Häufig erhält das Finanzamt die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von der Versicherungsgesellschaft
Trotz der Übermittlung muss jeder die Beiträge in der Steuererklärung mit einer Bescheinigung des Versicherungsunternehmens nachweisen und angeben, da das Finanzamt diese nicht automatisch berücksichtigt
Die selbstständigen Künstler zahlen ihre Rentenversicherungsbeiträge an die Künstlersozialkasse Fonds
Hier muss eine Bescheinigung der Künstlersozialkasse über den Abzug dieser Beiträge beim Finanzamt eingereicht werden, damit die gezahlten Rentenversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar sind
Sowohl die gesetzlichen als auch die freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung müssten durch Beitragsnachweise des Rentenversicherungsträgers nachgewiesen werden, damit sie wie Rentenversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar sind
Wenn Sie unselbstständig beschäftigt sind, erhalten Sie eine Einkommensteuerbescheinigung und die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden hier erfasst, also der Arbeitnehmeranteil in Zeile 23
Der Arbeitgeberanteil steht in Zeile 22
Wenn Sie selbstständig sind, sollte eine Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft als Zahlungsnachweis ausgestellt werden
Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse sind nur dann abzugsfähig, wenn sie tatsächlich zur Begründung einer eigenen Altersvorsorge führen
Werden Beitragszuschüsse gewährt, sind diese vom gezahlten Beitrag abzuziehen
Sind Zahlungen an ausländische Versicherungsträger abzugsfähig?
Zu den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören auch Zahlungen an ausländische Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und sind bei Vorliegen aller Voraussetzungen als Rentenversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar
Leistet der inländische Arbeitgeber den Beitrag an eine ausländische Rentenversicherung aufgrund eines Vertrages und nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage, so ist der Beitrag dem Arbeitnehmer zuzurechnen
Voraussetzung für die Berücksichtigung:
Natürlich sind die gezahlten Rentenversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar, wenn sie nicht in direktem Zusammenhang mit steuerfreien Einkünften stehen, z
B
Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bei steuerfreiem Arbeitsentgelt aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens etc
Wie berechnen Sie den abzugsfähigen Anteil des gezahlten Beitrags? Die Beiträge, die alle Voraussetzungen erfüllen, können bis zu 20.000 Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden
Bei Ehepaaren ist der doppelte Betrag von 40.000 Euro abzugsfähig, unabhängig davon, wer die Beiträge gezahlt hat.
Im Jahr 2011 sind insgesamt 72 Prozent und im Jahr 2012 74 Prozent des gezahlten Beitrags zur Rentenversicherung abzüglich der Kürzung abzugsfähig
Kürzung des gezahlten Beitrags
Bei Arbeitnehmern wird der Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung um den Arbeitgeberanteil gekürzt
Somit ist nur der Prozentsatz abzugsfähig, den Sie selbst bezahlt haben
Bei Beamten und berufsständischen Versorgungswerken eines Freiberuflers wird der gezahlte Beitrag um den fiktiven Anteil gekürzt
Der fiktive Anteil am Einkommen wird mit 19,9 Prozent berechnet
Wo tragen Sie die Beiträge in der Steuererklärung ein?
Die Beiträge an die Rentenversicherungsträger werden entsprechend in der Rentenausgabenanlage in den Zeilen 4 – 10 eingetragen
Viel Glück und Grüße
Ihr www.steuer-info-blog.de
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Krankenkassenbeiträge von der Steuer absetzen für Selbständige | Krankenkasse in der Buchhaltung Update
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Inhalt:
0:00 – Intro
0:20 – Grundsätzliches
0:33 – Welche Versicherungen darf ich absetzen?
1:18 – Deine Krankenversicherung geltend machen
1:48 – andere private Versicherungen
2:09 – Outro
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krankenkasse steuerlich absetzbar selbständige Einige Bilder im Thema

Die Entwicklung der Höchstbeiträge in der GKV 1970 – 2022 – PKV … New
(2) Selbständige Bei der Berechnung des Einkommens von Selbständigen als Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden nicht nur die Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit berücksichtigt, sondern auch Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Zinserträgen (aus Kapitalanlagen) herangezogen.
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Der monatlich zu zahlende Beitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bemisst sich nach dem Einkommen
Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung spielt eine wichtige Rolle – sowohl für Pflicht- als auch für freiwillig Versicherte der GKV
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe das Einkommen bei der Beitragsberechnung zur Krankenversicherung berücksichtigt wird
Ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze wird demnach bei der Berechnung des GKV-Beitrags nicht berücksichtigt
Der GKV-Beitrag errechnet sich daher aus folgenden Komponenten:
Allgemeiner Beitragssatz der GKV 14,6 Prozent
individueller Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse
der durchschnittliche Mehrbeitrag beträgt 2022 1,3 Prozent
die Beitragsbemessungsgrenze 2022 bei 4.837,50 €/Monat
Der Höchstbeitrag für pflicht- und freiwillig Versicherte der GKV beträgt: Höchstbeitrag 2022 der GKV: 916,71 Euro / Monat – für GKV-Versicherte mit Kindern
– für GKV-Versicherte mit Kindern Höchstbeitrag 2022 der GKV: 933,64 Euro / Monat – für GKV-Versicherte ohne Kinder
Hinweise zur Beitragsbemessungsgrenze
(1) Bedeutung für die private Krankenversicherung
Auch für die private Krankenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze relevant: Einerseits begrenzt diese den maximal zu zahlenden Beitrag im Basistarif der privaten Krankenversicherung
Andererseits ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze auch der maximale Beitrag des Arbeitgebers zum PKV-Beitrag für Arbeitnehmer
(2) Selbständige
Bei der Berechnung des Einkommens von Selbständigen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, werden nicht nur Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit berücksichtigt, sondern auch Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Zinserträge (aus Kapitalanlagen).
Über 6.000€ Nachzahlung Krankenkasse! (DIESEN Fehler machen viele Selbstständige) New Update
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Fast 6.000€ musste ich als Selbstständiger bei meiner Krankenkasse nachzahlen! Warum ich diese Nachzahlung bei der Krankenkasse leisten musste, warum diese auch so hoch war und wie du es vermeiden kannst, dass Nachzahlungen auf dich zukommen als Selbstständiger, der freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, erfährst du im Video!
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Steuererklärung (2020) | Außergewöhnliche Belastungen New
Herr Stenzel ist verheiratet, hat zwei Kinder und Gesamteinkünfte von 60.000 Euro. Für einen Kuraufenthalt muss er nach Erstattung von der Krankenkasse noch 4.000 Euro bezahlen. Als außergewöhnliche Belastungen absetzbar: 4.000 Euro Die zumutbare
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Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2020
Für die für die Steuer 2021 geltende Fassung siehe: (2021): Außerordentliche Belastungen
Naturkatastrophen: Steuererleichterungen für Opfer Starke Regenfälle und die damit verbundenen Überschwemmungen (Hochwasser) haben immer wieder erhebliche Schäden verursacht
Viele Menschen stehen vor dem Nichts, haben ihr Hab und Gut verloren und sehen nur noch die Trümmer ihrer Existenz
Die Behebung des Schadens wird zu erheblichen finanziellen Belastungen führen
In diesen Fällen entscheiden sich die Finanzministerien der betroffenen Bundesländer fast immer dafür, dem Geschädigten mit steuerlichen Maßnahmen entgegenzukommen, um unzumutbare Härten zu vermeiden
Dazu wird regelmäßig die sogenannte Katastrophenverordnung in Kraft gesetzt, die Steuererleichterungen und Steuererleichterungen gewährt
Als außergewöhnliche Aufwendungen nach § 33 EStG kann der Geschädigte insbesondere Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Mobiliar, Hausrat und Kleidung sowie für die Behebung von Schäden an der selbstgenutzten Wohnung geltend machen
Einkommensteuer-Kompakt Da der steuerliche Abzug von Hausrat-, Bekleidungs- und Gebäudeschäden bei Naturkatastrophen in der Katastrophenverordnung vorgesehen ist und diese Verordnung eine billigkeitsrechtliche Regelung nach § 163 AO darstellt, sollte das Erfordernis der üblichen Versicherungsmöglichkeit ausnahmsweise bestehen hier unberücksichtigt
Das BMF hat bereits 2013 erklärt, dass „die sogenannte Elementarversicherung keine allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeit im Sinne der R 33 Abs
2 Nr
7 EStR darstellt“ (BMF-Schreiben vom 21.06.2013, Nr
VI)
Daher werden die Finanzämter angewiesen, die Anerkennung von Schadenskosten infolge Hochwasser und Überschwemmung nicht wegen fehlender Grundversicherung zu verweigern
Hier einige wichtige Steuertipps: Das Finanzamt errechnet eine angemessene Belastung Ihrer Aufwendungen für den Ersatz von Möbeln, Hausrat und Kleidung sowie für die Behebung von Schäden an der von Ihnen genutzten Wohnung, die sich nach der Höhe Ihres Einkommens, der Anzahl der Kinder richtet und Ihren Familienstand
Sie beträgt zwischen 1 und 7 Prozent der Gesamteinnahmen
Wird diese angemessene Belastung überschritten, wirkt sich jeder zusätzliche Euro steuermindernd aus
Deshalb lohnt es sich jetzt besonders, alle Belege für Krankheitskosten, für Arzt und Apotheke etc
akribisch zu sammeln! hängt von Ihrem Einkommen, der Anzahl und Ihrem Familienstand ab
Sie beträgt zwischen 1 und 7 Prozent der Gesamteinnahmen
Wird dieser angemessene Betrag überschritten, wirkt sich jeder weitere Euro steuermindernd aus
Deshalb lohnt es sich jetzt besonders, alle Krankheitskosten, für Ärzte, Apotheken etc
akribisch zu sammeln! Bei der Behebung von Schäden an der eigenen Wohnung können Sie den Direktabzug für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG für den Teil der Aufwendungen geltend machen, der nicht als außergewöhnliche Belastung durch den Ansatz der angemessenen Belastung berücksichtigt wird
Das bedeutet: Kosten bis 6.000 Euro werden direkt mit 20 % von der Steuerschuld abgezogen, maximal 1.200 Euro
Berücksichtigt werden hier jedoch nur Arbeitskosten und eventuell in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer
ACHTUNG: Hier wird zu Ihren Gunsten davon ausgegangen, dass dieser Teilbetrag überwiegend dem Arbeitsentgelt zuzurechnen ist (BMF-Schreiben vom 09.11.2016, Bundessteuerblatt 2016 I S
1213, Ziffer 32)
Unbedingt eine Rechnung erhalten und nur per Überweisung bezahlen!
gemäß § 35a EStG
Das bedeutet: Kosten bis 6.000 Euro werden direkt mit 20 % von der Steuerschuld abgezogen, maximal 1.200 Euro
Berücksichtigt werden hier jedoch nur Arbeitskosten und eventuell in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer
Dabei wird zu Ihren Gunsten davon ausgegangen, dass dieser Teilbetrag überwiegend auf (BMF-Schreiben vom 9.11.2016, BStBl
2016 I S
1213, Rn
32) entfällt
Sichern Sie sich eine und zahlen Sie nur per Banküberweisung! Geben Sie Ihre Ausgaben immer im Jahr der Ausgaben in der Steuererklärung an
Auch wenn Sie einen Kredit aufgenommen haben, um ihn zu bezahlen
Auch die laufenden Zinsen für das Darlehen – nicht aber die Tilgungsraten – können Sie in den Folgejahren als außergewöhnliche Belastung absetzen
– nicht aber die Tilgungsraten – können Sie auch in den Folgejahren als außergewöhnliche Belastungen abziehen
Wenn Sie die Schadenskosten mit geschenkt erhaltenen Mitteln finanzieren, können Sie Ihre Aufwendungen dennoch als außergewöhnliche Aufwendungen abziehen und müssen die geschenkten Mittel nicht anrechnen (BFH-Urteil vom 22.10.1971, BStBl
1972 II S
177)
können Sie Ihre Aufwendungen dennoch als außergewöhnliche Aufwendungen absetzen und müssen die Spendengelder nicht darauf anrechnen (BFH-Urteil vom 22.10.1971, BStBl
1972 II S
177)
Ohne die Steuererklärung abzuwarten, können Arbeitnehmer die als außergewöhnliche Belastung abzugsfähigen Aufwendungen frühzeitig als Freibetrag für den monatlichen Lohnsteuerabzug beim Finanzamt eintragen lassen
Der Eintrag erfolgt in Ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsfunktionen
Auf diese Weise sinkt die Einkommenssteuer jeden Monat und das Nettoeinkommen steigt entsprechend
Verwenden Sie dazu das Formular Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2017
(2020): Naturkatastrophen: Steuererleichterungen für Geschädigte
So berechnen Sie die angemessene Belastung! Das Finanzamt kürzt die als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Aufwendungen um die angemessene Belastung, insbesondere Krankheits-, Kur-, Pflege-, Invaliditätskosten
Die Zumutbarkeitsgrenze bemisst sich in drei Stufen (Stufe 1 bis 15.340 Euro, Stufe 2 bis 51.130 Euro, Stufe 3 über 51.130 Euro) nach einem bestimmten Prozentsatz der „Gesamtsumme der Einkünfte“
Je nach Familienstand und Anzahl der Kinder liegt diese zwischen 1 und 7 %
Nach bisheriger Rechtslage bemisst sich die Höhe der angemessenen Belastung nach dem höheren Prozentsatz, sobald die Gesamteinnahmen eine der vorstehenden Grenzen überschreiten
Dann ist der höhere Prozentsatz auf die „Gesamtsumme aller Einkünfte“ anzuwenden.
Im Januar 2017 nahm der Bundesfinanzhof das Gesetz genauer unter die Lupe und stellte überraschend fest, dass die Zumutbarkeitsbelastung zuvor völlig falsch berechnet worden war
Der gesetzliche Prozentsatz bezieht sich überhaupt nicht auf die „Gesamtsumme aller Einkünfte“, sondern nur auf den Teil der „Gesamtsumme der Einkünfte“, der den jeweiligen Schwellenbetrag übersteigt
Beispielsweise erfasst der Prozentsatz für Stufe 3 nur den Teil des Einkommens, der 51.130 $ übersteigt
Daher ist für jede Stufengrenze die entsprechende angemessene Belastung zu ermitteln und die ermittelten Beträge dann zusammenzurechnen (BFH-Urteil vom 19.01.2017, VI R 75/14)
Die geänderte Berechnungsmethode wird bereits im Rahmen der automatisierten Erstellung von Einkommensteuerbescheiden berücksichtigt und auch Altbescheide werden – soweit verfahrensrechtlich noch zulässig – korrigiert (BMF-Bescheid vom 01.06.2017)
Durch die Stufenrechnung ergibt sich insgesamt eine – im Vergleich zur bisherigen Rechtslage – geringere zumutbare Belastung, die von den geltend gemachten außerordentlichen Belastungen abzuziehen ist
Im Ergebnis kann diese Berechnung zu einem höheren Steuerabzug für die außerordentlichen Aufwendungen führen – und damit zu einer niedrigeren Einkommensteuer
Die Neuregelung ist zwar eindeutig vorteilhaft für den Steuerzahler, führt aber auch zu einer Verkomplizierung der Berechnung
Wann ist die „zumutbare Belastung“ für den Steuerzahler erreicht? Nutzen Sie das folgende Schema, um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, Ihre angemessene Belastung und damit die steuerwirksamen Sonderbelastungen zu ermitteln
Für alle, die den Lohnsteuer-Kompakt für ihre Steuererklärung nutzen, wird die neue Schritt-für-Schritt-Rechnungsmethode bei der Steuerberechnung berücksichtigt
(2020): Berechnung der angemessenen Belastung!
Wer kann außergewöhnliche Aufwendungen abziehen? Eigentlich alle! Wenn Sie außergewöhnliche Ausgaben haben, können Sie diese in Ihrer Steuererklärung geltend machen
Die außerordentlichen Belastungen wirken sich reduzierend auf die zu zahlende Einkommensteuer aus
Damit soll eine unzumutbare Härte vermieden werden
Hat ein Steuerpflichtiger unvermeidlich höhere Belastungen als andere Steuerpflichtige mit vergleichbarem Einkommen, Vermögen oder Familienstand, kann er eine Herabsetzung seiner Einkommensteuer beantragen
Dazu müssen Sie Ihre außergewöhnlichen Aufwendungen in der Steuererklärung angeben
Berücksichtigt werden jedoch nur die Aufwendungen, die eine angemessene Belastung übersteigen und tatsächlich notwendig sind
Die angemessene Belastung ergibt sich aus dem Einkommen, dem Familienstand und der Kinderzahl des Steuerpflichtigen
Der Prozentsatz liegt zwischen einem und sieben Prozent des zu versteuernden Jahreseinkommens
Überschreiten Sie diesen Prozentsatz mit Ihren ausserordentlichen Aufwendungen, können Sie die Kosten in unbegrenzter Höhe geltend machen
Außergewöhnliche Belastungen können sein: Bestattungskosten,
Pflegekosten bzw
medizinische Ausgaben
Scheidungskosten sind aufgrund einer Gesetzesänderung seit 2013 nicht mehr abzugsfähig! Als außergewöhnliche Belastungen sind in besonderen Fällen auch die Aufwendungen für die Instandhaltung anzusehen
Eine zumutbare Belastung wird hier nicht berücksichtigt
Anspruch auf das pauschale Pflegegeld hat, wer einen nahen Angehörigen pflegt
Dabei handelt es sich um einen jährlichen Betrag, der nicht von einer angemessenen Belastung abhängig ist
Auf den einzelnen Seiten unserer Steuererklärung können Sie nähere Informationen zu den jeweils geltend zu machenden außergewöhnlichen Aufwendungen nachlesen
Tipp Es wird zwischen allgemeinen und besonderen außerordentlichen Belastungen unterschieden
Die allgemeinen außerordentlichen Belastungen, zu denen beispielsweise Krankheitskosten, Scheidungskosten und Bestattungskosten zählen, wirken erst ab Überschreiten der angemessenen persönlichen Belastung steuermindernd
Die besonderen außerordentlichen Belastungen werden in voller Höhe, meist jedoch bis zu festgelegten Höchstbeträgen, berücksichtigt
Darunter fällt beispielsweise der Unterhalt für einen Bedürftigen oder die externe Unterbringung eines erwachsenen Kindes zur Ausbildung
(2020): Wer kann außergewöhnliche Belastungen abziehen?
Was sind außergewöhnliche Belastungen? Zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG) zählen: Pflege- und Betreuungsleistungen
Kosten für die Unterkunft
Ausgaben für den Unterhalt einer bedürftigen Person
andere außergewöhnliche Belastungen, wie z
medizinische Ausgaben
Ausgaben für Hilfsmittel und Heilmittel
Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt
Kosten für Schäden am Haus oder der Wohnung (Naturkatastrophen)
Bestattungskosten Wichtig: Bei den außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG erwartet der Gesetzgeber, dass jeder Steuerpflichtige einen Eigenanteil an den Kosten trägt
Es werden daher nur die den angemessenen Aufwand übersteigenden und tatsächlich notwendigen Aufwendungen berücksichtigt
(2020): Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Scheidungskosten ab 2013 nicht mehr steuerlich absetzbar “Bis der Tod uns scheidet?” Willst du mich verarschen? Meinen Sie das ernst, wenn Sie das sagen? Etwa jede dritte Ehe in Deutschland endet vorzeitig
Und jedes Mal ist dies mit erheblichen Kosten für beide Parteien verbunden
Für jeden Ehegatten stellt sich die Frage, ob er seine Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen kann
Dabei ist zwischen den Kosten des Scheidungsverfahrens und den Kosten des Scheidungsverfahrens zu unterscheiden
Bis 2012 waren Anwalts- und Gerichtskosten einer Scheidung als außergewöhnliche Aufwendungen abzugsfähig – zumindest solche für die eigentliche Scheidungssache und für den Versorgungsausgleich
Anwalts- und Gerichtskosten einer Scheidung seien als außergewöhnliche Aufwendungen abzugsfähig – zumindest solche für die eigentliche Scheidungssache und für den Versorgungsausgleich
Ab 2013 will die Finanzverwaltung Scheidungskosten jedoch nicht mehr als Steuerminderung anerkennen – weder für die aus der Scheidung resultierenden Angelegenheiten noch für die eigentliche Scheidungssache einschließlich des Versorgungsausgleichs
Offenbar wegen einer Gesetzesänderung
Denn das Gesetz sieht nun vor, dass Prozesskosten grundsätzlich vom Abzug ausgenommen und nur in Ausnahmefällen steuerlich anzuerkennen sind, „wenn der Steuerpflichtige Gefahr gelaufen ist, seinen Lebensunterhalt zu verlieren und seinen Lebensbedarf nicht im üblichen Rahmen decken zu können“ ( § 33 Abs
2 Satz 4 EStG).
die finanzverwaltung will scheidungskosten nicht mehr als steuerminderung anerkennen – weder für die scheidungsangelegenheiten noch für die eigentliche scheidungsangelegenheit, einschließlich des versorgungsausgleichs
Offenbar wegen einer Gesetzesänderung
Denn das Gesetz sieht nun vor, dass Prozesskosten grundsätzlich vom Abzug ausgenommen und nur in Ausnahmefällen steuerlich anzuerkennen sind, „wenn der Steuerpflichtige Gefahr gelaufen ist, seinen Lebensunterhalt zu verlieren und seinen Lebensbedarf nicht im üblichen Rahmen decken zu können“ ( § 33 Abs
2 Satz 4 EStG)
Und so heißt es seit 2013 in den amtlichen Hinweisen zur Einkommensteuererklärung: „Ab 2013 sind Prozesskosten nicht mehr als außergewöhnliche Aufwendungen abzugsfähig … Auch die Kosten einer Scheidung / Beendigung einer Lebenspartnerschaft sind von dem Verbot betroffen auf Abzug.”
“Seit 2013 sind Prozesskosten nicht mehr als außergewöhnliche Aufwendungen abzugsfähig..
Auch die Kosten einer Scheidung / Beendigung einer Lebenspartnerschaft sind vom Abzugsverbot betroffen.” Mehrere Finanzgerichte haben nach der 2013 in Kraft getretenen Neuregelung des § 33 Abs
2 Satz 4 EStG auch Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt
Der Gesetzgeber wollte lediglich das steuerzahlerfreundliche BFH-Urteil aus dem Jahr 2011 einschränken und das alte wiederherstellen Rechtslage
Aus einer Stellungnahme des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren resultierte das Ziel, die Anerkennung von Prozesskosten auf den “bisher engen Rahmen” zu beschränken
Dies hätte stets die unmittelbaren Kosten eines Scheidungsverfahrens umfasst (LG Rheinland-Pfalz v
16.10.2014, 4 K 1976/14; LG Münster v
21.11.2014, 4 K 1829/14 E; LG Münster v 19
Juni 2015, 1 V 795/ 15 E; Amtsgericht Köln vom 13
Januar 2016, 14 K 1861/15)
Der Bundesfinanzhof hat kürzlich die Rechtsunsicherheit und quälende Ungewissheit darüber geklärt, ob Scheidungskosten ab 2013 steuerlich abzugsfähig sein werden oder nicht – leider zum Nachteil der Steuerzahler: Ab 2013 sind Scheidungskosten eigentlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig gem § 33 des Einkommensteuergesetzes
„Weil ein Steuerpflichtiger die Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren nicht regelmäßig zur Sicherung seines Lebensunterhalts und seiner Lebensbedürfnisse aufbringt“ (BFH-Urteil vom 18.05.2017, VI R 9/16)
Seit der Novellierung des § 33 EStG im Jahr 2013 sind Aufwendungen zur Führung eines Rechtsstreits (Rechtsanwaltskosten) grundsätzlich vom Abzug als außergewöhnliche Aufwendungen ausgenommen
Das Abzugsverbot gilt gemäß § 33 Abs
2 Satz 4 EStG nicht, wenn der Steuerpflichtige ohne die Aufwendungen Gefahr laufen würde, seinen Lebensunterhalt zu verlieren und seinen Lebensbedarf nicht mehr im üblichen Rahmen decken zu können
Das Abzugsverbot gilt nach § 33 Abs
2 Satz 4 EStG nur dann nicht, wenn der Steuerpflichtige ohne die Aufwendungen Gefahr laufen würde, seinen Lebensunterhalt zu verlieren und seinen Lebensbedarf nicht im üblichen Rahmen decken zu können
Die Kosten des Scheidungsverfahrens dienen nach Auffassung des BFH regelmäßig nicht der Sicherung der Existenzgrundlage und wesentlicher Bedürfnisse
Davon ist nur auszugehen, wenn die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen bedroht ist
Eine solche existenzielle Sorge besteht bei Scheidungskosten nicht, auch wenn das Festhalten an der Ehe eine schwere Beeinträchtigung des Lebens des Steuerpflichtigen darstellt.
und für das Lebensnotwendige ausgegeben
Davon ist nur auszugehen, wenn die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen bedroht ist
Eine solche existenzielle Sorge besteht bei Scheidungskosten nicht, auch wenn das Festhalten an der Ehe eine schwere Beeinträchtigung des Lebens des Steuerpflichtigen darstellt
Zwar hat der BFH die Kosten einer Scheidung bis zur Novellierung des § 33 EStG im Jahr 2013 als außergewöhnliche Belastung angesehen
Nach der Neuregelung ist dies jedoch nicht mehr möglich
Denn der Gesetzgeber wollte die Steuerpflicht von Prozesskosten auf einen engen Rahmen reduzieren und Scheidungskosten bewusst als außergewöhnliche Belastung vom Abzug ausnehmen
Hinweis Nach dieser Entscheidung sind Prozesskosten im Zusammenhang mit einer Scheidung nicht mehr steuerlich absetzbar: Weder für Angelegenheiten, die sich aus der Scheidung ergeben, z
nachehelichen Unterhalt, Kinderangelegenheiten, Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung (wie bisher) sowie seit 2013 für die eigentliche Scheidungsangelegenheit inklusive Rentenausgleich
ABER: AKTUELL hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass Prozesskosten für die Erlangung nachehelichen Unterhalts als Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltszahlungen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr
1a EStG versteuert (FG Münster ab 3
Dezember 2019, 1 K 494/18 E )
Der Fall: Die Klägerin und ihr inzwischen geschiedener Ehemann trennten sich 2012
Beide führten vor dem Amtsgericht familienrechtliche Auseinandersetzungen, die die Scheidung, den Rentenausgleich und den nachehelichen Unterhalt umfassten
2014 wurde die Ehe per Beschluss des Amtsgerichts aufgelöst und der ehemalige Ehemann der Klägerin zur Zahlung von monatlichen Unterhaltszahlungen verpflichtet
Gegen die Entscheidung des Landgerichts klagte die Frau auf höhere monatliche Zahlungen
2015 wurde ein gerichtlicher Vergleich über die Höhe des Unterhalts erzielt
Die Klägerin hat in ihrer Einkommensteuererklärung 2015 sonstige Einkünfte in Höhe der erhaltenen Unterhaltszahlungen deklariert und die Prozesskosten (Gerichts- und Anwaltskosten) als Steuerminderung geltend gemacht
Das Finanzamt lehnte eine Berücksichtigung ab
Die Prozesskosten der Unterhaltsempfängerin sind nach Ansicht der Richter als Werbungskosten anzusehen, weil sie die Unterhaltszahlungen ihres Ex-Mannes nach § 22 Nr
1a EStG versteuert
Die Frau habe die Prozesskosten aufgewendet, um künftig (höhere) Einkünfte in Form von Unterhaltszahlungen zu erhalten
Nach § 22 Nr
1a EStG sind die Unterhaltszahlungen als steuerpflichtiges Einkommen zu behandeln, weil der Ex-Ehemann als Zahlungspflichtiger die Möglichkeit hatte, seine Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs
1a EStG abzuziehen , sogenanntes echtes Splitten
Die Unterhaltszahlungen würden insoweit voll mit den sonstigen Einkünften gleichgesetzt
Daraus folgt, dass auch ein voller Werbungskostenabzug möglich sein muss
(2020): Scheidungskosten ab 2013 nicht mehr steuerlich absetzbar
Sind Scheidungskosten steuerlich absetzbar? Die Kosten einer Scheidung, insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten, waren bis 2012 als außergewöhnliche Aufwendungen allgemeiner Art nach § 33 EStG abzugsfähig
Genauer gesagt: Abzugsfähig waren nur die Aufwendungen für die eigentliche Scheidungssache und für den Versorgungsausgleich, nicht aber für Angelegenheiten, die nach der Scheidung außerhalb der Zwangsgemeinschaft entstehen
Dies betrifft den Streit um das gemeinsame Vermögen, die Regelungen zum Ehegatten- und Kindesunterhalt sowie die Umgangs- und Sorgerechtsregelung für Kinder
Seit 2013 sind Scheidungskosten aufgrund einer Gesetzesänderung und eines klarstellenden BFH-Urteils jedoch nicht mehr als ausserordentlicher Aufwand abzugsfähig
„Weil ein Steuerpflichtiger die Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren nicht regelmäßig zur Sicherung seines Lebensunterhalts und seiner Lebensbedürfnisse aufbringt“ (BFH-Urteil vom 18.05.2017, VI R 9/16)
Aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 sind Aufwendungen zur Führung eines Rechtsstreits (Rechtsanwaltskosten) grundsätzlich vom Abzug als außergewöhnliche Aufwendungen ausgenommen
Das Abzugsverbot gilt nur dann nicht, „wenn der Steuerpflichtige Gefahr laufen würde, ohne die Aufwendungen seinen Lebensunterhalt zu verlieren und seinen lebensnotwendigen Bedarf nicht mehr im üblichen Rahmen decken zu können“ (§ 33 Abs
2 Satz 4 EStG)
Die Kosten des Scheidungsverfahrens dienen laut BFH regelmäßig nicht der Sicherung der Existenzgrundlage und wesentlicher Bedürfnisse
Davon ist nur auszugehen, wenn die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen bedroht ist
Eine solche existenzielle Sorge besteht bei Scheidungskosten nicht, auch wenn das Festhalten an der Ehe eine schwere Beeinträchtigung des Lebens des Steuerpflichtigen darstellt.
Und so heißt es in den amtlichen Hinweisen zur Einkommensteuererklärung seit 2013: „Ab 2013 sind Prozesskosten nicht mehr als außergewöhnliche Aufwendungen abzugsfähig … Auch die Kosten einer Scheidung / Beendigung einer Lebenspartnerschaft sind von dem Verbot betroffen Abzug.” Fazit Nach der neuen Rechtslage seit 2013 sind Prozesskosten im Zusammenhang mit einer Scheidung steuerlich nicht mehr abzugsfähig: Weder für Angelegenheiten, die sich aus der Scheidung ergeben, z.B
nachehelichen Unterhalt, Kinderangelegenheiten, Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung (wie bisher) noch für die eigentliche Scheidungssache einschließlich des Rentenausgleichs
ABER: AKTUELL hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass Prozesskosten für die Erlangung nachehelichen Unterhalts als Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltszahlungen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr
1a EStG versteuert (FG Münster ab 3
Dezember 2019, 1 K 494/18 E )
Der Fall: Die Klägerin und ihr inzwischen geschiedener Ehemann trennten sich 2012
Beide führten vor dem Amtsgericht familienrechtliche Auseinandersetzungen, die die Scheidung, den Rentenausgleich und den nachehelichen Unterhalt umfassten
2014 wurde die Ehe per Beschluss des Amtsgerichts aufgelöst und der ehemalige Ehemann der Klägerin zur Zahlung von monatlichen Unterhaltszahlungen verpflichtet
Gegen die Entscheidung des Landgerichts klagte die Frau auf höhere monatliche Zahlungen
2015 wurde ein gerichtlicher Vergleich über die Höhe des Unterhalts erzielt
Die Klägerin hat in ihrer Einkommensteuererklärung 2015 sonstige Einkünfte in Höhe der erhaltenen Unterhaltszahlungen deklariert und die Prozesskosten (Gerichts- und Anwaltskosten) als Steuerminderung geltend gemacht
Das Finanzamt lehnte eine Berücksichtigung ab
Die Prozesskosten der Unterhaltsempfängerin sind nach Ansicht der Richter als Werbungskosten anzusehen, weil sie die Unterhaltszahlungen ihres Ex-Mannes nach § 22 Nr
1a EStG versteuert
Die Frau habe die Prozesskosten aufgewendet, um künftig (höhere) Einkünfte in Form von Unterhaltszahlungen zu erhalten
Nach § 22 Nr
1a EStG sind die Unterhaltszahlungen als steuerpflichtiges Einkommen zu behandeln, weil der Ex-Ehemann als Zahlungspflichtiger die Möglichkeit hatte, seine Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs
1a EStG abzuziehen , sogenanntes echtes Splitten
Die Unterhaltszahlungen würden insoweit voll mit den sonstigen Einkünften gleichgesetzt
Daraus folgt, dass auch ein voller Werbungskostenabzug möglich sein muss
(2020): Scheidungskosten steuerlich absetzbar?
Wer kann Krankheitskosten als außergewöhnliche Ausgaben geltend machen? Wer Krankheitskosten nachweisen kann, kann diese auch in der Steuererklärung angeben
Sie benötigen eine Quittung, eine Rechnung und in manchen Fällen ein ärztliches Attest
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Zahlung für Ihre eigene Krankheit, die Ihres Ehepartners oder für ein Kind leisten, für das Sie Anspruch auf Kindergeld haben
Es zählt der Zeitpunkt, zu dem Sie die Rechnung bezahlt haben, nicht der Zeitpunkt, zu dem die Rechnung fällig wurde
Wegeunfall Haben Sie krankheitsbedingte Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Wege- oder Arbeitsunfall, dann geben Sie diese als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben an
Dies gilt auch für Kosten, die durch eine Berufskrankheit oder krankheitsbedingte Umschulung entstehen
Der Vorteil ist, dass in diesem Fall eine zumutbare Belastung nicht berücksichtigt wird
(2020): Wer kann Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen?
Wer kann Auskunft über außergewöhnliche Belastungen geben? Wenn Sie außergewöhnliche Ausgaben haben, können Sie diese in Ihrer Steuererklärung geltend machen
Diese Aufwendungen wirken sich mindernd auf die zu zahlende Einkommensteuer aus
Damit soll eine unzumutbare Härte vermieden werden
Zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG) gehören: Bestattungskosten (nach Erbschaftsabzug), Krankheitskosten, Kosten für Schwangerschaft und Geburt oder in bestimmten Fällen Kosten für Schäden am Haus oder an der Wohnung (z
B
bei Hochwasser)
und andere Naturkatastrophen)
Als außergewöhnliche Belastung sind in besonderen Fällen die Aufwendungen für den Unterhalt oder die Beschäftigung einer Haushaltshilfe anzusehen
Bei den außerordentlichen Belastungen nach § 33 EStG erwartet der Gesetzgeber, dass jeder Steuerpflichtige selbst an den Kosten beteiligt wird
Es werden daher nur solche Aufwendungen berücksichtigt, die eine angemessene Belastung übersteigen und tatsächlich notwendig sind
Außerdem sind Versicherungserstattungen anzurechnen
(2020): Wer kann Auskunft über außergewöhnliche Belastungen geben?
Wie viel kann ich für außergewöhnliche Aufwendungen geltend machen? Hier können Sie die tatsächlichen Ausgaben eingeben
Diese werden jedoch nicht vollständig anerkannt
Denn davon wird Ihre angemessene eigene Belastung abgezogen
Diese ist abhängig von Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder und wird vom Finanzamt berechnet
Die angemessene persönliche Belastung beträgt ein bis sieben Prozent des Gesamteinkommens
In jedem Fall sollten Sie die entsprechenden Aufwendungen nachweisen können
Liegen Ihre Ausgaben unter der angemessenen persönlichen Belastung, lohnt es sich nicht, die Kosten in der Steuererklärung anzugeben
Unterhaltsgeld:
Sind die pflegebedingten Aufwendungen nach Abzug der eigenen Aufwendungen immer noch höher als die Pflegepauschale, geben Sie die tatsächlich entstandenen Pflegekosten an
Allerdings müssen Sie dann individuell nachweisen können, wofür Sie Geld ausgegeben haben
Allerdings können Sie auf diese Weise mehr als das pauschale Pflegegeld in Anspruch nehmen
Tipp Für das Finanzamt ist nicht wichtig, wann die Kosten entstanden sind, sondern wann Sie diese bezahlt haben
Man sollte also versuchen, mehrere Ausgabenposten in ein Jahr zu legen, um die Gesamtausgaben zu erhöhen und damit die Grenze der eigenen zumutbaren Belastung zu überschreiten
Steht Ihnen eine hohe Zahnarztrechnung bevor, die erst nächstes Jahr fällig wird? Wenn Sie jedoch bereits andere Ausgaben unter Sonderbelastungen für das laufende Jahr verbuchen konnten, fragen Sie Ihren Zahnarzt nach einer vorgezogenen Rechnung oder einer Teilrechnung
So können Sie eventuell alle Ausgaben, die über der angemessenen Belastung liegen, noch in der Steuererklärung für das laufende Jahr geltend machen
Wichtig Die angemessene Belastung wird nur bei allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen abgezogen
Aufwendungen, die als Teil der besonderen außerordentlichen Belastungen ausgewiesen werden, werden nicht gekürzt
Mit dieser Tabelle können Sie Ihre zumutbare Eigenbelastung grob berechnen: (2020): Wie viel kann ich für außergewöhnliche Belastungen geltend machen?
Kann ich hier auch Unterhalt für meine Kinder geltend machen? Wenn Sie für Ihr volljähriges Kind keinen Anspruch auf Kindergeld bzw
Zulagen haben, können Sie in den betreffenden Monaten auch Ihre Unterhaltszahlungen für Ihr bedürftiges Kind als außergewöhnliche Belastung geltend machen
Der maximal abzugsfähige Unterhaltsbetrag im Jahr 2020 beträgt 9.408 Euro
(2020): Kann ich hier auch Unterhalt für meine Kinder geltend machen?
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