You are viewing this post: The Best schenkung immobilie mit schulden New Update
Neues Update zum Thema schenkung immobilie mit schulden
Table of Contents
Anzeigepflicht bei der Schenkung: dem Finanzamt die … New
22.04.2021 · Wer Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, muss das dem Finanzamt melden. Erbschaftsteuer wird aber nur fällig, wenn das Erbe oder das Geschenk die Freibeträge übersteigt.
Read more
Behörden und Banken melden den Nachlass
Wer denkt, er könne geerbtes Geld vor dem Fiskus verstecken, der irrt
Denn auch ohne Benachrichtigung des Erben erfahren die Finanzbehörden von der Vermögensübertragung
Standesämter sind verpflichtet, Todesfälle zu melden
Und Gerichte und Notare teilen dem Finanzamt Bescheinigungen mit, die für die Erbschaftsteuer relevant sein könnten (§ 34 ErbStG)
Auch Banken, Bausparkassen und Versicherungen informieren das Finanzamt automatisch, wenn ein Kunde stirbt (§ 33 ErbStG)
Eine Ausnahme gilt, wenn der vom Versicherungsunternehmen auszuzahlende Betrag oder das Guthaben auf Konten oder Depots weniger als 5.000 Euro beträgt (§§ 1-3 ErbStDV)
Die Meldepflicht für verstorbene Kunden gilt auch für deutsche Bankfilialen im Ausland, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 14.04.2016, Az
C-522/14)
Die Sparkasse Allgäu verweigerte dem Finanzamt die Auskunft über Konten und Vermögen inzwischen verstorbener Kunden ihrer österreichischen Filiale
Doch das ist unzulässig, wie die Richter feststellten
Die gesetzliche Auskunftspflicht über Todesfälle gilt auch für ausländische Niederlassungen
Die Politik hat inzwischen viel getan, um zu verhindern, dass Geld im Ausland versteckt wird
Die deutschen Finanzbehörden tauschen mittlerweile mit vielen Ländern steuerrelevante Daten aus
Denn es gibt einen internationalen, automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten.
Schenkung: Erbe zu Lebzeiten | Steuervorteile nutzen + Immobilien richtig vererben \u0026 schenken New Update
Weitere Informationen zum Thema schenkung immobilie mit schulden
schenkung immobilie mit schulden Ähnliche Bilder im Thema

Schenkung von Geld – Was ist zu beachten? – Tagesgeld.info New
Eine Schenkung hat nichts mit einem Lohnsteuerausgleich zu tun, sondern führt in Ihrem Fall zu einem steuerpflichtigen Ertrag. Gemäß unserer Tabelle müssen für den steuerpflichtigen Teil bis 75.000 Euro einer Schenkung 30 Prozent Steuern entrichtet werden. Sie haben also 20.000 Euro Freibetrag und versteuern die 60.000 Euro mit 30 Prozent.
Read more
Frage & Antworten
fragte Max am 20.02.2021 um 17:03:24 Uhr
Mein Großvater bezieht Sozialhilfe – kann er mir und meiner Schwester trotzdem Geldgeschenke machen? Und wenn ja, wie viel? Danke für die Antwort
Britta O
fragte am 09.02.2021 um 19:47:06 Uhr
Meine Mutter, die nicht in Deutschland lebt, hat mir letztes Jahr 100.000 Euro geschenkt
Diese Spende habe ich dem zuständigen Finanzamt gemeldet
Jetzt hat sie mich mit zwei weiteren Überweisungen überrascht, niedrige 5-stellig, zum Beispiel mit dem Namen “Ostern”
Muss ich das auch melden oder gilt das noch als normales Geschenk an die Tochter, wie Geburtstag, Weihnachten..
Danke! Die Redaktion antwortete am 19
Februar 2021 um 11:22:23 Uhr
L
Sistig fragte am 20.01.2021 um 11:21:42 Uhr Sehr geehrte Redakteurinnen und Redakteure, ist es zulässig, die Zulage in gleiche monatliche Zulagen aufzuteilen? Die Redaktion antwortete am 29
Januar 2021 um 10:39:12 Uhr Wie Sie dem Empfänger das Geschenk überreichen, ob in mehreren kleinen Geschenken oder einem großen Geschenk, bleibt Ihnen überlassen
Solange die Spenden innerhalb von 10 Jahren den Gesamtfreibetrag nicht übersteigen, fallen keine Steuern an
Gerd Huhn fragte am 20.01.2021 um 09:25:22 Hallo! Meine Eltern wollen mir und meiner Frau einen niedrigen 6-stelligen Betrag (im Rahmen des Freibetrags) zukommen lassen
Muss die Schenkung begründet werden bzw
was wäre eine geeignete Begründung, wenn es sich „nur“ um eine Schenkung ohne Grund handeln soll (also kein Immobilienkauf oder Erbschaft etc.)? Danke für den Hinweis! VG Redaktion antwortete am 29.01.2021 um 11:04:20 Nein, das ist nicht nötig
Bitte beachten Sie: Dies ist keine Rechtsberatung
Thomas fragte am 12.01.2021 um 14:14:09 Meine Mutter möchte mir einen Betrag geben, der innerhalb des abgabenfreien Betrags liegt
Laut Testament bin ich Alleinerbe
Im Falle ihres Todes wird das Vermögen voraussichtlich meine Freibeträge übersteigen
Ist es ratsam, das Finanzamt jetzt zu informieren, auch wenn innerhalb der 10-Jahresfrist keine weitere Spende zu erwarten ist? Oder reicht es, die Schenkung in der Erbschaftsteuererklärung anzugeben? Die Redaktion antwortete am 29
Januar 2021 um 8:07:12 Uhr
Thusnelda Tivig fragte am 07.01.2021 um 11:35:03 Uhr Liebe Redakteure, es ist sehr hilfreich, dass Sie Fragen beantworten
Meine betrifft die Berechnung der 10-Jahres-Grenze für Spenden
Angenommen, die Eltern-zu-Sohn-Zulage beträgt 2 x 400.000
Die erste Spende erfolgte 2015 im Wert von 100.000 Euro
Zweite Spende im Jahr 2015 im Wert von 600.000
a) War das noch innerhalb der ersten 10 Jahre, d.h
können Schenkungen bis zur Höhe des Freibetrags in den ersten 10 Jahren steuerfrei erfolgen? b) Wann beginnt die nächste 10-Jahres-Periode? 2025 (zehn Jahre nach der ersten Spende) oder 2030 (zehn Jahre nach der letzten Spende? Vielen Dank im Voraus! Redaktion antwortete am 01.08.2021 um 11:27:56 Uhr In einem beliebigen Zeitraum von 10 Jahren die gesamten Spenden dürfen 400.000 Euro pro Elternteil nicht überschreiten, damit sie steuerfrei bleiben.
Erwin Marschall fragte am 06.01.2021 um 13:55:45 Sehr geehrte Damen und Herren, könnte ich meinem Sohn theoretisch 400 T€ und gleichzeitig seinen beiden Kindern (also meinen Enkelkindern) 200 T€ steuerfrei schenken? Wie müsste das eventuell für die minderjährigen Enkelkinder geregelt werden? Danke sehr
Die Redaktion antwortete am 08.01.2021 um 11:34:54 Uhr
Die genannten Beträge liegen innerhalb der jeweiligen Freibeträge
Der Betrag für die Enkel könnte auf ein auf den Namen des jeweiligen Enkels eingerichtetes Kinderkonto überwiesen werden, um das Geschenk eindeutig zuordnen zu können
Zudem kann die Schenkung gerichtlich oder notariell beglaubigt werden
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung
Wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Steuerberater
Monika Schmieder fragte am 13.12.2020 um 08:38:27 Sehr geehrte Damen und Herren, mein Schwiegervater hat seinen beiden Enkelkindern zu Lebzeiten innerhalb von 5 Jahren rund 30.000 Euro geschenkt
Nun haben die beiden Söhne das Erbe übernommen
Muss dieser Betrag nun vom Anteil meines Mannes abgezogen werden? Vielen Dank und viele Grüße, die Redaktion antwortete am 18.12.2020 um 10:44:37 Uhr
Generell gilt: Werden Zuwendungen (innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod des Erblassers) zur Reduzierung des Pflichtteils verwendet ein Erbe, kann der Erbe einen Anspruch auf einen ergänzenden Pflichtteil geltend machen
Wenden Sie sich für Ihren konkreten Fall bitte an einen Steuerberater
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung
Thomas Neubert fragte am 29.11.2020 um 16:07:52 Uhr Hallo zusammen, wir, die Großeltern von zwei Enkelkindern, beabsichtigen, einen Ausbildungsfonds für die Kinder einzurichten, da unser Sohn, der leibliche Vater unserer Enkel, vor eineinhalb Jahren verstorben ist
Die Stiftung läuft über die Kinder und wird mit unterschiedlichen monatlichen Beiträgen der Paten und Großeltern finanziert
Ist der Freibetrag von 400,00 € pro Kind richtig? Fallen bei den jährlichen Fondserträgen keine Kapitalertragssteuer, Soli-Abzugssteuer etc
an? Danke für deinen Kommentar
MfGTh
Neubert Redaktion antwortete am 04.12.2020 um 10:28:36 Uhr Es gibt einen Freibetrag von 400.000 Euro für Kinder verstorbener Kinder
Für Konten auf den Namen des Kindes beachten Sie bitte folgenden Artikel: https://tagesgeld.info/ratgeber/ersparnisse-der-kinder/ Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung
Steffi fragte am 20.11.2020 um 08:48 Uhr :50 Sehr geehrte Damen und Herren, mein Vater möchte seine wertvolle Sammlung einem Museum schenken und würde vom Museum eine Spendenquittung erhalten
Jetzt hat er als Rentner einen viel niedrigeren Steuersatz als ich
Erkennt es das Finanzamt an, wenn er mir die Sammlung zunächst überlässt (ohne Bedingung im Schenkungsvertrag, dass ich sie verschenke) und ich sie dann dem Museum schenke und die Spendenquittung erhalte? Oder gilt das als Designmissbrauch? Vielen Dank und beste Grüße, antwortete die Redaktion am 04.12.2020 um 10:18:56 Uhr
Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Steuerberater
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung.
Andreas fragte am 20.10.2020 um 13:00:05 Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mutter ist vor ca
4 Wochen verstorben
Meine Mutter hat meinem Bruder vor ca
3 Jahren einen höheren Betrag gegeben
Kein anderes Kind hat vorher etwas bekommen
Nun unsere Frage..
wird diese große Spende, die nirgendwo hinterlegt ist, auf das Erbe angerechnet? Für eine kurze Antwort wären wir sehr dankbar
Mit freundlichen Grüßen Andreas Redaktion antwortete am 23.10.2020 um 11:10:34 Uhr Für Schenkungen und den Pflichtteil gilt: „Der Zeitraum zwischen der Schenkung und dem Tod des Erblassers muss zehn Jahre betragen
Andernfalls sind die Erben betroffen Anspruch auf mindestens einen Bruchteil ihres ursprünglichen Pflichtteils.“ Bitte beachten Sie auch unsere Rubrik: https://tagesgeld.info/ratgeber/schenkung-von-geld/#schenkung-und-erbe Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung
Gabriele fragte am 23
September 2020 um 16:20:19 Uhr
Liebes Team, mein Mann möchte meinem Sohn, der nicht mein leibliches Kind ist, ein Stiefkind, 50.000 Euro zum Kauf einer Immobilie schenken
Gibt es wirklich keine Schenkungssteuer? Ist der Freibetrag von 400.000 Euro für ein Stiefkind richtig?! Vielen Dank für eine Antwort! Redaktion antwortete am 09.10.2020 um 10:07:48 Uhr Für Stiefkinder gilt ein Steuerfreibetrag von 400.000 Euro innerhalb von 10 Jahren für Schenkungen
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung
R
Müller fragte am 21
September 2020 um 21:27:37 Uhr
Mein Partner möchte mir, meinem Vater und meiner Mutter je 20.000 Euro schenken
Wenn meine Eltern mir 40.000 Euro schenken, fällt dann eine Schenkungssteuer an? Antwort der Redaktion am 09.10.2020 um 09:40:18 Uhr Bitte beachten Sie unsere Rubrik Kettengeschenke: https://tagesgeld.info/ratgeber/schenkung-von-geld/#ketteschenkung-kann-steuerbenefite-machen 40.000 Euro ziehen ein Im Rahmen der Spendenzulage von Eltern an Kinder
Magner fragte am 12.09.2020 um 16:36:28 Hallo, ich möchte einen Geldbetrag (zwischen 5000-10000€) an meine Tochter überweisen und haben diese auf ihren Pflichtteil angerechnet
Soll ich bei Ihnen einen Vertrag abschließen? (Ich habe 2 Kinder) Danke für eine Antwort Redaktion antwortete am 25.09.2020 um 10:28:33 Hier macht es Sinn, den Pflichtteil in einem notariellen Schenkungsvertrag festzuhalten
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung
Thomas fragte am 07.09.2020 um 13:07:03 Hallo, wenn ich meinem Kind Aktien schenken möchte, was ist dann der “Geschenkwert”, Anzahl Aktien x aktueller Aktienkurs am Tag der Geschenk? Meldet die Depotbank die Schenkung der Aktien automatisch dem Finanzamt oder muss ich das selbst erledigen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten! Die Redaktion antwortete am 25
September 2020 um 10:18:36 Uhr
Um den Wert des Geschenks zu bestimmen, wird der niedrigste Kurs am Tag des Geschenks angenommen
Sie sollten die Spende beim Finanzamt melden.
fragte Stefan Hubert am 30.08.2020 um 20:45:50 Uhr
Gesucht wird eine Antwort auf die Frage nach dem Anwendungsbereich der Freibeträge bei der Erbschafts-/Schenkungssteuer
In einer Antwort der Redaktion auf die Frage „Christoph stellte am 19.04.2020 um 21:47:00“ auf dieser Seite lese ich: A) „Kinder haben doppelten Freibetrag
Das heißt, sie können 400.000 Euro bekommen vom Vater und 400.000 Euro steuerfrei von der Mutter erhalten Sätze): B) „Der Freibetrag gilt für den Empfänger, nicht für den Spender oder die Spender! Erhält jemand Geschenke von verschiedenen Personen, darf die Summe aller Geschenke die oben genannten Freibeträge nicht überschreiten, wenn keine Steuern anfallen
” Fazit für mich: 400.000 Euro von der Mutter und 400.000 Euro vom Vater an dasselbe Kind: würde den geltenden Freibetrag (für das Kind als Empfänger) von 400.000 Euro deutlich überschreiten
Beide Aussagen A) und B) widersprechen sich nach meinem Verständnis
Frage: Was ist richtig? Es fällt mir schwer, die Originalpassage aus dem Gesetz entsprechend zu verstehen: https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__14.html \”[…] Vermögensvorteile, die innerhalb von zehn Jahren aus demselben erwachsen Person [
..]\” Das klingt für mich eher so, als ob A) richtig und B) (also die Anmerkung in Ihrem Artikel) falsch wäre
Die Redaktion antwortete am 4
September 2020 um 6:49:35 Uhr
Die Zulage gilt für den Beschenkten
Bei einem Kind gilt jedoch ein doppelter Freibetrag
Es kann 400.000 Euro von einem Elternteil und 400.000 Euro von dem anderen Elternteil steuerfrei erhalten
Thorsten Schübbe fragte am 09.08.2020 um 10:13:11 Hallo zusammen, ich freue mich die Fragen und eure Antworten zu lesen
Sehr interessant
Ich möchte Ihnen auch eine Frage stellen: Ein Bekannter (nicht verwandt) von uns möchte unseren beiden Kindern (12 + 15 Jahre) jeweils 20.000 € für Bildungszwecke zukommen lassen
Soll eine Schenkungsurkunde bei einem Notar eingereicht werden? Muss dies dem Finanzamt gemeldet werden? Die Frage wie? Weil minderjährige Kinder kein Einkommen haben? Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen, die Redaktion antwortete am 21.08.2020 um 09:21:04 Uhr Die Spende fällt unter den Freibetrag
Erfolgt innerhalb von 10 Jahren keine weitere Zuwendung, ist eine Meldung an das Finanzamt nicht zwingend erforderlich
Auf den Schenkungsvertrag kann verzichtet werden
Sie können die Schenkung jedoch formlos dem Finanzamt mitteilen
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung
Alex fragte am 15.07.2020 um 16:06:46 Uhr Hallo zusammen, meine Eltern möchten mir 100.000 € in bar schenken
Diese möchte ich auf mein Konto einzahlen
Muss ich oder meine Eltern dem Finanzamt einen Nachweis erbringen oder geht das problemlos? VG Redaktion antwortete am 31.07.2020 um 10:18:55 Uhr Die Spende fällt unter den Freibetrag
Eine Meldung an das Finanzamt kann sinnvoll sein, wenn Sie bspw
innerhalb von zehn Jahren mit weiteren größeren Zuwendungen rechnen
Klaus fragte am 09.07.2020 um 15:52:48 Hallo, ein schwerkranker Freund möchte mir eine größere Summe zukommen lassen
Muss ich das melden oder versteuern? Gibt es Summengrenzen? Die Redaktion antwortete am 31
Juli 2020 um 10:09:27 Uhr
Der Steuerfreibetrag beträgt in diesem Fall 20.000 Euro.
Hans fragte am 21.04.2020 um 11:09:15 Uhr Ich möchte meiner Frau 50.000 € auf ihr eigenes Konto schenken
(Erstspende) Ist diese Spende meldepflichtig beim Finanzamt? Die Redaktion antwortete am 30.04.2020 um 06:10:27 Uhr
Die Spende fällt unter den Freibetrag
Wir empfehlen dennoch: Auch wenn die Zuwendung unter dem personengebundenen Freibetrag liegt, sollten Spender und Empfänger dies beim zuständigen Finanzamt melden
fragte Christoph am 19.04.2020 um 21:47 Uhr
Guten Tag, ist es richtig, dass beide Elternteile Spenden an Ihr Kind einen Freibetrag von jeweils 400.000 € haben, also Vater und Mutter ihrem Kind insgesamt 800.000 € geben können, ohne den Freibetrag zu überschreiten? Danke für Ihre Antwort
Die Redaktion antwortete am 30
April 2020 um 6:08:37 Uhr
Kinder haben eine doppelte Zulage
Das bedeutet, dass sie 400.000 Euro vom Vater und 400.000 Euro von der Mutter steuerfrei erhalten können
Bockemühl fragte am 12
April 2020 um 20:06:27 Uhr
Ein Jahr später meldet sich das Finanzamt mit einem Steuerbescheid
Muss Schenkungssteuer gezahlt werden? Die Redaktion antwortete am 17.04.2020 um 05:48:46 Uhr Bitte beachten Sie unsere Tabelle: Nichten haben einen Steuerfreibetrag von 20.000 Euro pro Monat per Überweisung
Was ist zu beachten? Redaktion antwortete am 03.04.2020 um 06:08:27 Uhr Je nach verwandtschaftlichem Verhältnis zwischen der Person und Ihnen beträgt der Freibetrag mindestens 20.000 Euro innerhalb von 10 Jahren
E
Dachauer fragte am 22.03.2020 um 22:19 Uhr: 51 Ich möchte unverbindlich 400.000,00 € auf das Konto meiner Tochter überweisen
Wenn ich bald sterben sollte, hat das auch etwas mit dem Erbe zu tun? Vielen Dank im Voraus Redaktion antwortete am 27.03.2020 um 11:26:30 Uhr Wenn Sie mehrere Kinder haben, kann dies z
B
den Pflichtteilsanspruch betreffen
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung
Max K
fragte am 12.03.2020 um 15:15:32 Uhr
Mir wurde gerade meine Betriebsrente ausbezahlt und ich mache mir nun Sorgen, dass mein Guthaben nicht durch die Einlagensicherung geschützt ist (ist über 100.000)
Kann ich meinem Sohn 100.000 geben und er mir das Geld zurückgeben (das Vertrauen ist da!), wenn die Corona-Krise vorbei ist? Was muss ich beachten? Redaktion antwortete am 13.03.2020 um 10:30:20 Uhr Der Freibetrag für eine Schenkung an die eigenen Kinder beträgt 400.000 Euro
Der Freibetrag für die Spende eines Kindes an einen Elternteil beträgt 20.000 Euro
Igor Massold fragte am 11.03.2020 um 16:14:34 Hallo Redaktion, ein Freund (Steuerklasse 3) der Familie möchte uns, meiner Frau und mir, 40.000 Euro schenken
Können die 40.000 € von zwei Personen berechnet werden, um das Geschenk zu machen? Oder ist der Freibetrag von 20.000 für die ganze Familie gedeckelt? Die Redaktion antwortete am 13
März 2020 um 10:24:06 Uhr
Es gibt einen Freibetrag von 20.000 Euro pro Person
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung
Nathalie fragte am 04.02.2020 um 14:12:03 Uhr Hallo, ein Freund möchte mir 5.500 € für ein Auto schenken
Muss ich das melden oder so? Und was ist, wenn er mir Mitte des Jahres noch einmal 10.000 Euro oder so geben sollte
Oder sollte ich anders fragen
Ab welcher Höhe muss ich diese als Information weitergeben? Und wo muss ich das angeben? Die Redaktion antwortete am 07.02.2020 um 10:56:26 Uhr
Spenden bis 20.000 Euro fallen unter den Freibetrag
Wir empfehlen Ihnen, auch Spenden innerhalb des Freibetrags beim Finanzamt anzumelden
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung.
Marina fragte am 01.02.2020 um 21:37:47 Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mutter (Wohnort: Lettland, EU-Land) hat ihre Wohnung verkauft und möchte mir einen Teil des Erlöses (ca
16.000 €) mitgeben monatliche Zahlungen 4.000 € in Raten überweisen
Ich lebe in Deutschland und habe ein deutsches Girokonto
Meine Frage: Wie gehe ich mit diesem Verfahren richtig um? Mit freundlichen Grüßen! Redaktion antwortete am 07.02.2020 um 10:46:24 Uhr Spenden aus dem Ausland müssen dem Finanzmant innerhalb von drei Monaten gemeldet werden
Sandra K
fragte am 23.01.2020 um 10:26 Uhr Hallo! Meine Mutter verkauft ihr Haus und möchte mir aus dem Erlös ca
100.000 Euro schenken, ohne es dem Finanzamt zu melden oder notariell zu beurkunden
Daraus werde ich ihr in meinem Namen ein neues Zuhause auf meinem Grundstück bauen
Hat mein Bruder ein Erbrecht auf eine Auszahlung oder ein Recht auf das neue Haus, wenn sie stirbt
Wenn ja, gilt hier die 10-Jahres-Frist? Bargeld mit einem Betrag x wäre noch vorhanden
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen
Die Redaktion antwortete am 31.01.2020 um 10:30:32 Uhr
Grundsätzlich steht einem Kind ein Pflichtteil zu (vgl
§ 2303 BGB)
Bei Schenkungen zu Lebzeiten kann ein Pflichtteilsanspruch bestehen (vgl
§ 2325 BGB)
Dabei gilt: „Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall voll angerechnet, und in jedem darauffolgenden Jahr vor dem Erbfall mit einem Zehntel weniger
Sind seit der Bereitstellung der Schenkung zehn Jahre vergangen, so entfällt die Schenkung.“ berücksichtigt.”
Norbert fragte am 08.01.2020 um 18:23:42 Sehr geehrte Damen und Herren, § 528 Rückforderung wegen Verarmung des Spenders Meine Mutter hat mir vor 5 Jahren mit einem Notarvertrag 70.000 Euro geschenkt
Jetzt muss sie in ein Pflegeheim und das Sozialamt fordert mich auf, das erhaltene Geld für eine finanzielle Unterstützung zu verwenden oder die Kosten des Pflegeheims zu übernehmen
Aber ich habe schon 50.000 Euro ausgegeben und kann die Kosten für den Pflegeheimplatz nicht von meinem Gehalt decken
Was kann ich tun? Privatinsolvenz? Die Redaktion antwortete am 10.01.2020 um 12:39:17 Uhr
In § 529 BGB heißt es: „(1) Der Anspruch auf Herausgabe der Gabe ist ausgeschlossen, wenn der Schenkende seine Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat oder bei der Einreise aufgrund seiner Bedürftigkeit seit der Bereitstellung der Sache zehn Jahre vergangen sind
(2) Dasselbe gilt, wenn der Beschenkte unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen nicht in der Lage ist, das Geschenk ohne Gefährdung seines Unterhalts oder der Erfüllung der ihm obliegenden Unterhaltspflichten herauszugeben er will es von Gesetzes wegen.” Dies ist keine Rechtsberatung
Wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Anwalt
Lehman fragte am 08.12.2019 um 00:35:24 Uhr Hallo, wenn Eltern ihren 2 Kindern zu Lebzeiten unterschiedlich viel Geld schenken, wird derjenige, der mehr geschenkt bekommen hat, dann im Erbfall entschädigt? Die Transfers liegen nun zwischen 15 und 18 Jahren zurück
Wenn ja, könnten die Eltern mit einer schriftlichen Anordnung auf eine solche Ausgleichspflicht verzichten? Danke für eine Antwort, Lehman-Redaktion antwortete am 03.01.2020 um 13:12:13 Uhr Nicht alle Geschenke an Kinder sind entschädigungspflichtig
Siehe § 2050 Abs
2 BGB
Dort heißt es: „Zuwendungen, die zum Zweck der Verwendung als Einkommen gewährt wurden, sowie Aufwendungen für die berufliche Vorbildung sind zu ersetzen, soweit sie den den Vermögensverhältnissen des Erblassers entsprechenden Betrag übersteigen
“
Müller fragte am 17.10.2019 um 14:47:43 Uhr Meine Schwiegermutter möchte uns Geld für ihr Leben schenken
200.000 Euro Sie ist 75 und will es nur ihrer Tochter (meiner Frau) schenken
Der Bruder soll nichts bekommen
Was müssen wir beachten, wenn der Bruder beim Tod seiner Mutter eine Summe fordern kann? Redaktion antwortete am 15.11.2019 um 11:39:45 Uhr Jedes Kind hat einen Pflichtanteil am Erbe
Eine vollständige Enterbung ist nur unter besonderen Umständen möglich
Tanja Mittag fragte am 02.10.2019 um 05:24:31 Hallo, der Mann meiner Mutter (nicht mit mir verwandt) möchte mir 40.000 schenken
Muss ich eine Anzeige erstatten? Ist es über 20000
Oder meldet meine Bank das, wenn ich es überwiesen bekomme? Danke
Redaktion antwortete am 10.10.2019 um 12:47:50 Uhr Sie sollten die Spende innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt melden
Der Freibetrag beträgt hier 200.000 Euro a la 10 Jahre
Meine Frage ist: Darf mir meine Oma den “Restbetrag” von 145.000 in der verbleibenden Zeit geben, egal wie geteilt und ohne System? Oder kann man nur einmal verschenken? Mit freundlichen Grüßen, die Redaktion antwortete am 10.10.2019 um 12:41:48 Uhr Für den Steuerfreibetrag spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Großspende oder mehrere kleinere handelt, solange der Freibetrag von 200.000 Euro in einer nicht überschritten wird Zeitraum von 10 Jahren.
Lena fragte am 05.09.2019 um 09:45:25 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mutter hat mir 30.000 Euro geschenkt, indem sie das Geld auf mein Konto überwiesen hat
Wir liegen deutlich unter dem Freibetrag
Muss dies dem Finanzamt gemeldet werden? Auf der Überweisung steht: AWV ANMELDEPFLICHT BEACHTEN! Vielen Dank im Voraus! Die Redaktion antwortete am 6
September 2019 um 13:26:54 Uhr
Die Spende bleibt im Rahmen des Freibetrags
Sie muss nicht unbedingt dem Finanzamt gemeldet werden
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung
Sulu fragte am 27.08.2019 um 10:43:26 Ich möchte eine Immobilie finanzieren und mein Vater gibt mir 200.000 € dafür
Ich lebe mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland und habe die türkische Staatsbürgerschaft
Mein Vater lebt in der Türkei
Wenn er das Geld aus dem Ausland auf mein Bankkonto in Deutschland überweist, muss das Geld versteuert werden? Oder ist das Geld nach ErbStG §16 (1) Punkt 2 steuerfrei? Der Herausgeber antwortete am 23
September 2019 um 13:16:58 Uhr
Spenden aus dem Ausland müssen dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten gemeldet werden
Dort wird geprüft, ob eine Steuerpflicht besteht
Dies ist keine Rechtsberatung
PaulWalter fragte am 20.08.2019 um 23:39:21 Hallo, ich habe meinem Verlobten 300.000 EUR geschenkt
Wir heiraten im September 2019 und es wird erwartet, dass die Hochzeit stattfinden wird
Das Geschenk war als Verlobungsgeschenk gedacht
Ich habe das Geld einfach auf ihr Konto überwiesen und hatte keinen Einfluss darauf, was sie damit macht
Am Ende investierte sie das Geld in Aktien
Fällt diese Spende nun unter den Ehegattenfreibetrag (500.000 Euro) oder Steuerklasse 3 (20.000 Euro)? Mit freundlichen Grüßen, Paul W
Redakteur antwortete am 23.08.2019 um 11:10:31 Uhr Verlobungsgeschenke werden als Geschenke mit aufschiebender Bedingung behandelt
Steuerpflichtig werden Sie erst nach der Eheschließung
Daher gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro
Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Ehe tatsächlich geschlossen wird
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung.
Antje H fragte am 14.08.2019 um 21:39:06 Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit letztem Jahr geschieden
Mein Ex-Mann und ich sind jetzt beide in Steuerklasse 1
Er möchte mich einmalig mit 20.000 Euro unterstützen
Habe ich richtig verstanden, dass diese Unterstützung für uns beide steuerfrei wäre? Mich verwirren etwas die Aussagen zu Steuerklassen und Zeitraum
(10 Jahre/pro Jahr?) Oder müssen wir etwas anderes beachten? Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen A.H
Redaktion antwortete am 16.08.2019 um 11:04:45 Uhr Für Schenkungen zwischen geschiedenen Ehegatten gibt es einen Freibetrag von 20.000 Euro
Das bedeutet, dass die Spende innerhalb der Grenzen liegt und steuerfrei ist
Erfolgen innerhalb von 10 Jahren weitere Spenden, werden diese versteuert
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung
Justin Klein fragte am 17.07.2019 um 16:15:55 Sehr geehrte Damen und Herren, kann ein Erziehungsberechtigter dieses Geld nach einer Schenkung an ein minderjähriges Kind in einen Sparplan für ETFs investieren? Gruß Justin Kleinu Redaktion antwortete am 02.08.2019 um 11:56:58 Uhr Die finanzielle Absicherung eines minderjährigen Kindes liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten
Über größere Spenden können Sie bis zur Volljährigkeit für das Kind verfügen
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, das Geld in einen ETF-Sparplan für das Kind anzulegen
Bitte beachten Sie: Dies ist keine Rechtsberatung
Heiko Fuchs fragte am 10.06.2019 um 11:21:00 Hallo! wie sieht es umgekehrt aus? Was ist, wenn ich als erwachsenes Kind meinen Eltern Geld geben möchte? Bis zu wie viel Euro ist die Spende steuerfrei? Danke! Heiko F
Redaktion antwortete am 26.07.2019 um 10:36:39 Uhr Bei Schenkung eines Kindes an einen Elternteil beträgt der Freibetrag 20.000 Euro
Detlef Misch fragte am 09.06.2019 um 15:53:45 Hallo, ich habe zum Artikel eine Anmerkung/Korrektur
Zitat: „Die Steuerbefreiung gilt für den Empfänger: [..] Die Steuerbefreiung gilt für den Empfänger (nicht für den Schenker), da er bei Überschreitung die Schenkung versteuern muss
Die Summe aller getätigten Schenkungen an ihn – auch von verschiedenen Personen – innerhalb der Zehnjahresfrist ist daher maßgebend! 1) Mehrere innerhalb von zehn Jahren von _derselben Person_ zugeflossene Vermögensvorteile werden so aufsummiert, dass die bisherigen Anschaffungen dem letzten Erwerb nach ihrem früheren Wert zugerechnet werden.\” Damit wäre die im Text erwähnte Aussage nicht richtig – oder gilt das ErbStG nicht für Schenkungen (meiner Meinung nach sind Erbschaft und Schenkung gleich behandelt?)
Mit freundlichen Grüßen D
Misch Redaktion antwortete am 26.07.2019 um 10:33:56 Uhr Wie bereits weiter unten erläutert, gilt § 14 Abs
1 ErbStG nicht für Geschenke
Erbschaft und Schenkung sind zwei verschiedene Dinge
Lia fragte am 04.06.2019 um 07:46:05 Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihren Text aufmerksam gelesen und frage mich, wie der Freibetrag von 20.000 € aussieht
Ich hatte schon mal eine ähnliche Frage gestellt, aber leider keine Antwort bekommen
Nehmen wir folgenden hypothetischen Fall innerhalb desselben Zeitraums von 10 Jahren, wobei der Empfänger immer derselbe sein sollte: 800.000 € Geschenk von den Eltern (400.000 € von jedem Elternteil) 200.000 € von den Großeltern 20.000 € vom Partner 20.000 € vom Bruder € 20.000 € vom Onkel Gibt es irgendwo eine Schenkungssteuer? Oben schrieben Sie in einer Antwort, dass der Betrag pro Spender aufaddiert wird und 20.000 € nicht überschreiten darf, ein anderes Mal schreiben Sie, dass der Beschenkte diesen Betrag nicht überschreiten darf
Was jetzt? Vielen Dank für Ihre Antwort Redaktion antwortete am 26.07.2019 um 10:10:14 In diesem Fall fällt keine Schenkungsteuer an.
Gojko Manns fragte am 17
Mai 2019 um 11:55:44 Hallo, wie viel kann ein Elternteil innerhalb von 10 Jahren auf das Kind übertragen, damit es steuerfrei bleibt? MfG GM Editors antwortete am 17
Mai 2019 um 14:15:14 Uhr Der Freibetrag beträgt 400.000 Euro
fragte Dieter am 12
Mai 2019 um 18:09:44 Uhr
Hallo, unsere Mutter möchte uns 3 Kindern rund 40.000 Euro schenken
Gibt es Verjährungsfristen, wenn sie ins Altersheim geht und ihre Rente nicht ausreicht? Die Redaktion antwortete am 24
Mai 2019 um 14:16:43 Uhr
Kann ein Spender seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten, kann er oder das Sozialamt bis zu zehn Jahre nach der Spende einen Rückzahlungsanspruch geltend machen
Ina fragte am 27.03.2019 um 11:14 Uhr :28 Hallo, wir haben folgende Situation: Wir bauen im Dachgeschoss zwei Kinderzimmer auf, die Kosten belaufen sich auf rund 40.000 Euro
Das könnten wir bezahlen, indem wir unseren beiden minderjährigen Kindern von meiner Tante je 20.000 Euro geben lassen und mit dem Geld das Dach ausbauen
Wäre das Verfahren also steuerfrei? Vielen Dank für deine Hilfe! Viele Grüße, Ina Redaktion hat am 02.04.2019 um 14:17:30 geantwortet
Der Umweg über die Kinder entfällt
Die Tante könnte Ihnen 20.000 Euro geben und Ihrem Mann 20.000 Euro
Damit blieben die Spenden im Rahmen des Freibetrags
Dies ist keine Rechtsberatung
Frank S
fragte am 01.03.2019 um 18:17:19 Meine Mutter hat ihr Haus verkauft und möchte das eingenommene Geld auf drei aufteilen – für sich, für meine Schwester und für mich
Der dritte Betrag liegt unter 400.000 Euro
Was muss meine Mutter tun, damit meine Schwester und ich das Geschenk richtig erhalten? Ich würde mich über eine Antwort freuen
Vielen Dank im Voraus! MfG Frank S
Die Redaktion antwortete am 04.03.2019 um 15:40:08 Uhr
Da der Betrag innerhalb des abgabenfreien Betrags liegt, ist nichts Besonderes zu beachten
fragte Timo am 26.01.2019 um 21:39:47 Uhr
Liebe Redakteure, ein Freund von mir aus Schweden möchte mir einmalig 20.000 € schenken
So wie ich das hier sehe, wäre das genau die Zulage als Empfänger
Soll ich trotzdem alles beim Finanzamt anmelden und stellt es dann irgendwelche Fragen außer dem ausgefüllten Spendenformular? Redaktion antwortete am 29.01.2019 um 15:08:39 Da die Spende innerhalb des steuerfreien Betrags erfolgt, müssen Sie diese nicht beim Finanzamt melden oder angeben
fragte Kurt Brand am 22
Dezember 2018 um 15:36:19 Uhr
Ihre Aussage: \”Die Summe aller Schenkungen, die ihm – auch von verschiedenen Personen – innerhalb der Zehnjahresfrist gemacht wurden, ist also ausschlaggebend!\” ist FALSCH
Der Freibetrag gilt für jeden Spender, die Summe aller Spenden ist NICHT ausschlaggebend
Siehe § 14 Abs
1 Satz 1 ErbStG
Die Redaktion antwortete am 15
Januar 2019 um 14:19:02 Uhr
Die Aussage ist richtig, der von Ihnen zitierte § 14 Abs
1 Satz 1 ErbStG ändert das auch
nicht, was nur für Erbschaften gilt
Grundsätzlich ist das Geld beim Spender bereits versteuert
Andererseits fließt es dem Empfänger zu, wird also von ihm bestimmt, abhängig von der Verwandtschaftsbeziehung zwischen ihm und dem Geber
Und natürlich kann der Freibetrag alle zehn Jahre wieder verwendet werden
Das ist der große Unterschied zum Erbfall, bei dem dieser Freibetrag nur einmal verwendet werden kann
Deshalb: Erbschaft und Schenkung bitte nicht verwechseln
fragte Patrick am 15
Dezember 2018 um 16:07:20 Uhr
Hallo, ich möchte meinem Sohn monatlich 1300€ überweisen
Ab wann zählt das Finanzamt die 10 Jahre? Werden frühere Spenden abgefragt und wenn ja, ab wann? Antwort der Redaktion am 11.01.2019 um 12:35:52 In einem beliebigen Zeitraum von 10 Jahren dürfen die Gesamtspenden 400.000 Euro nicht überschreiten, damit sie steuerfrei bleiben.
Alexandra fragte am 16.11.2018 um 09:40:57 Sehr geehrte Damen und Herren, ein guter Freund (nicht verwandt) möchte meinem Mann und mir 35.000 Euro schenken
Wenn sie jetzt jedem von uns 17.500 Euro schenkt, dann wären wir noch unter dem Freibetrag der Schenkungsteuerklasse III
Oder ist das bei Verheirateten anders? Vielen Dank für eine Antwort! Die Redaktion antwortete am 30
November 2018 um 14:00:51 Uhr
Wenn eine gute Freundin ihrem Mann ausdrücklich 17.500 Euro gibt und Ihnen ausdrücklich 17.500 Euro, bleiben Sie unter dem Freibetrag
Alex H
fragte am 10
November 2018 um 0:35:45 Uhr Liebe Redaktion, ich glaube, dass sich in Ihrer Aussage ein Fehler eingeschlichen hat
Thomas H
fragte am 21.08.2018 um 13:30:52 Redaktion antwortete am 24.08.2018 um 12:09:13 „Ein Kind kann innerhalb von zehn Jahren 400.000 Euro von seinem Vater und 400.000 Euro von seiner Mutter bekommen ohne darauf müssen Steuern gezahlt werden.“ Dies widerspricht Ihrer Aussage: „Die Steuerbefreiung gilt für den Empfänger“ „Hinweis: Die Steuerbefreiung gilt für den Empfänger (nicht für den Schenker), da dieser die Steuern zahlen muss Geschenk, wenn diese überschritten wird
Maßgeblich ist daher die Summe aller an ihn gerichteten Zuwendungen – auch von unterschiedlichen Personen – innerhalb der Zehnjahresfrist!“ Sehe ich das richtig? Ich habe keine Hinweise darauf gefunden, dass Geschenke an Kinder von Eltern unterschiedlich behandelt werden
Die Redaktion antwortete am 16.11.2018 um 15:36:25 Uhr
Der Freibetrag gilt für den Beschenkten, das stimmt
Kinder haben jedoch einen doppelten Freibetrag
Das heißt, sie können 400.000 Euro vom Vater und 400.000 Euro von der Mutter steuerfrei erhalten
Meine Tante möchte mir 20.000 Euro und meinem Mann 20.000 Euro spenden
Wir sind beide Rentner und werden gemeinsam veranlagt
Habe ich das richtig verstanden, dass es auch bei uns so ist, dass sich die Spende auf den Empfänger bezieht und somit steuerfrei bleibt? Vielen Dank und viele Grüße Barbara Redaktion antwortete am 14.09.2018 um 11:10:16 Ja, das stimmt
Tobias Werner fragte am 25.08.2018 um 13:09:02 Hallo, der Absatz \” Risikofall Immobilien“ in Ihrem Artikel trifft meine Situation fast vollständig, nur mit dem Unterschied, dass ich nicht die Nichte, sondern der Enkel bin
Ich denke, das ist in diesem Fall irrelevant
Meine Frage zielt ausschließlich auf den letzten Satz ab, also “Die Nichte bekommt nichts, der Sohn erbt das Vermögen bzw
den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.” Wahrscheinlich hätte ich kein Problem damit, die Entschädigungszahlung zu leisten, aber ein sehr großes Problem, wenn ich das geliebte Haus nicht haben könnte
Kann ich zur Herausgabe des Objekts gezwungen werden? Ich möchte selbst darin leben
Wie entscheiden Sie zwischen dem Anspruch auf die Immobilie selbst oder einer Entschädigungszahlung? Viele Grüße und vielen Dank Redakteur antwortete am 31.08.2018 um 11:33:19 Wir sind ein Vergleichsportal für Tagesgeld
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Frage nicht beantworten können
Rechtsberatung kontaktieren
Dirk fragte am 22
August 2018 um 15:08:29 Uhr
Meine Großmutter hat kurz vor ihrem Tod jeweils knapp 13.000 € an meinen Bruder und mich überwiesen
Sie wollte nicht, dass mein Onkel das Geld bekommt
Der Bruder meiner Mutter, also mein Onkel, fordert jetzt die Hälfte des Geldes zurück
Wie ist die Rechtslage? Die Redaktion antwortete am 24.08.2018 um 12:23:28 Uhr
In diesem Fall kann ein Anspruch auf einen ergänzenden Pflichtteil bestehen
Wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Anwalt
Dies ist keine Rechtsberatung.
Thomas H
fragte am 21
August 2018 um 13:30:52 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, im vorliegenden Fall haben die Eltern dem Kind vor etwa sechs Jahren eine Immobilie im Wert von rund 350.000 Euro geschenkt
Inzwischen ist der Vater verstorben und hat den Rest des Vermögens der Mutter hinterlassen
Beträgt der Restfreibetrag innerhalb der 10 Jahre nun 50.000 Euro oder ist er sogar noch höher, da 400.000 Euro pro Elternteil steuerfrei an ein Kind vergeben werden können? Und wie ist der Zuschuss zu berechnen? Vielen Dank und viele Grüße, Thomas Redaktion antwortete am 24.08.2018 um 12:09:13 Ein Kind kann innerhalb von zehn Jahren 400.000 Euro von seinem Vater und 400.000 Euro von seiner Mutter erhalten, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen
Wurde die Hälfte des Vermögens von einem Elternteil geschenkt (also 175.000 pro Elternteil), kann die Mutter dem Kind innerhalb von zehn Jahren 225.000 Euro steuerfrei schenken
Bitte beachten Sie: Dies ist keine Steuerberatung
Maxim fragte am 19.08.2018 um 17:46:21 Sehr geehrte Damen und Herren, die Urgroßtante meiner Frau möchte meiner Familie Geschenke machen
Sie plant folgendes: 18.000 € an meine Frau 18.000 € Um mir 10.000 € an unsere älteste Tochter zu geben 10.000 € an unseren Sohn 10.000 € an meine jüngste Tochter
Bei uns ist keine Gütertrennung vereinbart, unsere Kinder sind noch minderjährig und somit müssten meine Frau und ich die Geldgeschenke bis zur Volljährigkeit verwalten
Unterliegen diese Geschenke jeweils einer individuellen Steuerbefreiung (also 20.000 € pro Person) oder wird die Summe (66.000 €) nur mit 20.000 € abgesetzt? Danke für Ihre Antwort! Redaktion antwortete am 24.08.2018 um 11:45:41 Uhr Bitte beachten Sie den Abschnitt „Befreiung gilt für den Empfänger“ im Text
Albert K
fragte am 12.08.2018 um 17:42:27 Uhr Hallo, wenn 5 Geschwister gibt man jedem verwitweten Elternteil 20.000 Euro, ergibt sich für den Empfänger ein Wert von 100.000 Euro
Zählt hier der Personenkreis „Kind“ aus obiger Tabelle mit, sodass keine Schenkungsteuer anfällt, da der Freibetrag von 400.000 Euro nicht überschritten wird? Ist diese Spende meldepflichtig? Für eine kurze Antwort wäre ich dankbar
Mit freundlichen Grüßen Albert K
Redaktion antwortete am 17.08.2018 um 12:26:11 Nein, Geschenke an Eltern unterliegen einem Freibetrag von 20.000 Euro pro Elternteil
Rudi Lind fragte am 11.08.2018 um 10:14:50 Hallo, ich möchte meine Wenn ich meiner Tochter ein zinsloses Darlehen gebe, muss ich das dem Finanzamt melden? Der Herausgeber antwortete am 17.08.2018 um 12:17:50 Uhr
Eine Spende ist dem Finanzamt anzuzeigen
Bitte beachten Sie im Text folgenden Abschnitt: „Muss jede Spende dem Finanzamt gemeldet werden?“
Laura Siechert fragte am 12.07.2018 um 07:31:44 Uhr Liebe Redaktion, wie sieht es mit Auslandsspenden aus? Ich habe von meinem italienischen Onkel (über einen Notar in IT) ein Geschenk in Höhe von 60.000 erhalten
Er muss Schenkungssteuer zahlen und ich auch – kann ich mir diese bereits gezahlte EDV in Deutschland anrechnen lassen? Es besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern, jedoch wird unter Punkt 21 der Schenkungssteuererklärung nach bereits gezahlter ausländischer Schenkungssteuer gefragt
Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen, Laura S
Redaktion antwortete am 27.07.2018 um 11:53:57 Da wir nur ein Vergleichsportal sind, können wir nicht alle Spenden- und Steuerfälle im Detail behandeln
Das Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht ist in der Europäischen Union nicht einheitlich
Besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen mit einem Staat, besteht immer die Möglichkeit, die im Ausland gezahlte Erbschaftsteuer mit der in Deutschland geschuldeten Erbschaftsteuer zu verrechnen.
Chris fragte am 05.07.2018 um 07:44:01 Hallo Was ist, wenn meine Mutter mir 40.000 € geben will und sie hoffentlich lange leben wird (mehr als 10 Jahre), um zu vermeiden, dass mein Bruder hinterher Geld bekommt? Tod? Ist in diesem Fall ein Schenkungsvertrag inkl
notarieller Beurkundung erforderlich? Leider hatten wir in der Familie viel Streit und wir wollen vermeiden, dass der zweite Sohn, also mein Bruder, nach dem Tod meiner Mutter Geld bekommt
Redaktion antwortete am 06.07.2018 um 14:26:53 Bitte beachten Sie den Abschnitt „Spenden an Kinder zu Lebzeiten“ im Text
Roman fragte am 04.07.2018 um 06:22:47 Sehr geehrte Damen und Herren, was passiert, wenn Sie versehentlich 30.000 statt 3.000 Euro an ein Geschwisterkind überweisen? Dieser überweist die Differenz zurück
Gibt es dann eine Schenkungssteuer? Vielen Dank, die Redaktion hat am 13.07.2018 um 12:03:39 geantwortet
Wir sind ein Vergleichsportal für Tages- und Festgeld
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie mit dieser Frage an einen Steuerberater verweisen
AdZet fragte am 17.06.2018 um 09:54:22 Meine Schwiegereltern (sie leben im Ausland) möchten mir und meiner Frau 10.000 € geben und das Geld auf mein Überweisungskonto
Muss das Geld überwiesen werden oder können Sie selbst auf das Konto einzahlen? Muss die Spende beim Finanzamt gemeldet werden? Redaktion antwortete am 06.07.2018 um 14:05:23 Uhr Eine Überweisung ist nur sinnvoll, um die Herkunft des Geldes nachweisen zu können
Bei Spenden ist es generell ratsam, diese zu melden (siehe Text)
Wenden Sie sich für weitere Einzelheiten an einen Steuerberater
Dies ist keine Rechtsberatung
K.Jeß fragte am 30.05.2018 um 10:09:17 Uhr Hallo meine Damen und Herren, ich verstehe die Tabelle, wenn der Vater dem Sohn 50.000 Euro gibt, gehört das zum Freibetrag
Aber was, wenn der Vater stirbt? Und das Erbe soll jetzt zwischen beiden Kindern geteilt werden, kann die Schwester dann sagen, ich bekomme 50.000 mehr vom Erbe, jetzt wo du schon was von deinem Vater bekommen hast? MFG K.Jeß Redaktion antwortete am 30
Mai 2018 um 12:29:50 Uhr Ein Geschenk ist ein Geschenk
Dieser Spruch passt hier am besten
Ob eines der beiden Kinder zu Lebzeiten mehr oder weniger Geld von seinem Vater erhalten hat, ist für die Verteilung des Erbes unerheblich – allerdings nur, wenn zwischen der Schenkung und dem Tod des Spenders mehr als zehn Jahre liegen
Bei Schenkungen, die jünger als zehn Jahre sind, haben die Erben einen sogenannten Entschädigungsanspruch, der sich am Alter der Schenkung orientiert
Eine Zuwendung innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall muss zu 100 Prozent abgegolten werden, danach sinkt der Abfindungsanspruch um zehn Prozentpunkte pro Jahr
Markus fragte am 25.05.2018 um 18:09:55 Hallo, meine Frau bekommt von ihrer im Ausland lebenden Mutter 40000 Euro geschenkt
Ich bin selbst berufstätig und alleiniger Ernährer im Haushalt
Ist der Betrag steuer- und meldepflichtig? Das Geldgeschenk wird auf das Konto meiner Frau überwiesen
Ist es dann relevant für meine Steuererklärung oder meinen Steuersatz? Ich habe Steuerklasse 3, meine Frau 5
Mit freundlichen Grüßen, die Redaktion antwortete am 28.05.2018 um 09:12:21 Uhr Gerne wiederholen wir uns mit Fragen wie der von Ihnen gestellten: ein Blick auf die obige Tabelle und Sie hätte die antwort
Beim Spenden an die eigenen Kinder gibt es einen Freibetrag von 400.000 Euro, der alle zehn Jahre ausgeschöpft werden kann
Erhält Ihre Frau von ihrer Mutter ein Geschenk in Höhe von 40.000 Euro, liegt das Geschenk unterhalb des Freibetrags und muss nicht versteuert werden
Um nachzuweisen, dass es sich um eine Spende handelt, ist es jedoch immer von Vorteil, eine Bestätigung des Spenders – in diesem Fall der Mutter Ihrer Frau – zu haben und zu hinterlegen.
Flavio fragte am 24.05.2018 um 09:32:45 Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe den Artikel gelesen, möchte aber ein konkretes Beispiel geben
Mein Vater will mir 8.000 Euro schenken, soll ich dann Steuern zahlen? und wenn ja, wie viel? Meine Steuerklasse ist eins
Danke, die Redaktion hat am 28.05.2018 um 9:31:37 geantwortet
Unsere Anleitung steht auch wieder für Sie bereit: Gehen Sie zu Tabelle 1, suchen Sie die Zeile, die Ihre Beziehung zur Spenderin beschreibt (in ihrem Fall: Ihr Vater gibt Ihnen, dh sein Kind, Geld)
Gehen Sie zu Spalte 2 „Freibetrag“
Der Wert dort ist der, der in Ihrem Fall gültig ist
Rainer fragte am 13.03.2018 um 08:38:25 Uhr Hallo, ich habe 1000 Euro für eine Empfehlung erhalten
Handelt es sich um eine Spende oder eher um einen Nebenverdienst – war ein Einzelfall
Vielen Dank im Voraus
Antwort der Redaktion am 22
Mai 2018 um 11:15:00 Uhr In diesem Fall soll es um Zusatzeinnahmen in Form einer Werbeprämie gehen
Gabriele Schwägerl fragte am 10.02.2018 um 15:32:09 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, der Freibetrag gilt pro Spender oder werden alle Beträge, die ein Empfänger von verschiedenen Personen erhält, zusammengerechnet und muss der Empfänger versteuern? Ich habe verschiedene Aussagen in ihren Fragen und Antworten gelesen
z.B
Ehefrau schenkt Ehemann 500.000 Euro
Derselbe Ehemann bekommt von seiner Mutter 400.000 Euro
Muss er dann Steuern zahlen? Und ich habe eine zweite Frage, wenn ich mein Haus an meine Kinder verschenke und später Geld für mich brauche, z.B
B
wegen der Pflegebedürftigkeit, kann ich darauf zurückgreifen oder gibt es eine Möglichkeit das vertraglich zu regeln? Die Redaktion antwortete am 7
März 2018 um 21:15:53 Uhr
Der Freibetrag gilt für den Beschenkten, da er bei dessen Überschreitung die Schenkung versteuern muss
Maßgeblich ist also die Summe aller an ihn gerichteten Spenden – auch von verschiedenen Personen – innerhalb der Zehnjahresfrist! Aki fragte am 19.01.2018 um 14:05:38, aber jetzt bin ich auch verwirrt
Widersprechen sich Ihre Antworten vom 28.09.2017 und 27.12.2017 nicht? In einem Fall werden 20.000 Euro von verschiedenen Personen an dieselbe Person geschenkt und sind steuerfrei
Im anderen Fall bekommt beispielsweise die Mutter von Kind 1 und Kind 2 jeweils 20.000 Euro geschenkt und es ist für die Mutter nicht steuerfrei? Ist es tatsächlich die gleiche Situation oder wo ist der Unterschied? Der Herausgeber antwortete am 22
Januar 2018 um 12:47:06 Uhr
Einer unserer Mitarbeiter hat tatsächlich falsche Angaben gemacht
Das haben wir gerade korrigiert
Markus fragte am 07.01.2018 um 08:40:58 Sehr geehrte Damen und Herren, jetzt bin ich verwirrt..
Ist Ihre Antwort auf die Frage vom 27.12.2017 richtig? Vielen Dank und schöne Grüße
Der Herausgeber antwortete am 15.01.2018 um 09:21:11 Uhr
Ja, unsere Antwort ist richtig
Wie schon geschrieben: Die Zulage gilt für die Person, die das Geld erhält
In diesem Fall sind das Ihre Eltern, und in diesem Fall gibt es für Ihren Vater und Ihre Mutter jeweils einen Freibetrag von 20.000 Euro, der alle zehn Jahre genutzt werden kann
Gernot Fücker bat meine Schwester am 05.01.2018 um 09:35:41 Uhr jeden Monat 2600 Euro auf mein Girokonto zu überweisen
Müssen dafür irgendwelche Steuern bezahlt werden? Redaktion beantwortet am 16.01.2018 um 08:09:58 Uhr
Auch diese Frage lässt sich mit einem Blick auf unsere Tabelle schnell beantworten: Zwischen Geschwistern sind Spenden bis zu 20.000 Euro alle zehn Jahre steuerfrei
Überweist Ihnen Ihre Schwester monatlich 2.600 Euro, ist der Schenkungsfreibetrag nach knapp acht Monaten aufgebraucht und die darüber hinausgehenden Schenkungen sind steuerpflichtig.
Markus fragte am 30.12.2017 um 06:32:13 Hallo Folgende Situation: Eltern geben einem Kind 400 Tausend
Nach 5 Jahren erhält das Kind weitere 300.000 durch Erbschaft von den Eltern
Die 10-Jahres-Frist ist somit nicht erfüllt
Müssen dann die vollen 700k versteuert werden? Und wenn die 400.000 nicht beim Finanzamt gemeldet wurden, gilt das als Steuerhinterziehung – auch wenn das Kind nicht wusste, dass noch 300.000 kommen? Danke und VG Redaktion antwortete am 02.01.2018 um 13:09:35 Nein, nur der Teil der Zuwendungen, der in diesem Fall den Freibetrag von 400.000 Euro übersteigt, muss versteuert werden
Marion Muerköster fragte am 27.12.2017 um 7:15:03 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, darf ich meinen Eltern, Vater und Mutter jeweils 20.000 Euro steuerfrei schenken? Außerdem möchte meine Schwester unseren Eltern 20.000 Euro schenken? Wäre das gleichzeitig möglich? WIR sind zwei Geber
Vielen Dank im Voraus Redaktion antwortete am 02.01.2018 um 13:13:01 Die Schenkungszulage gilt nicht für jeden Spender, sondern für jeden Empfänger
In Ihrem Fall wären das 20.000 Euro pro Elternteil
Wenn Sie und Ihre Schwester jedem Elternteil 20.000 Euro geschenkt haben, wären 20.000 Euro der 40.000 Euro Gesamtspende pro Elternteil steuerpflichtig
Schenken Sie unserem Sohn, der nicht bei uns beschäftigt ist, jeden Monat die gleiche Geldsumme
Ist diese Steuer schädlich oder harmlos? Danke
Mit freundlichen Grüßen Frank
Redaktion beantwortet am 02.01.2018 um 12:51:24 Solange die Summe aller Zahlungen innerhalb von zehn Jahren den steuerfreien Betrag (siehe unsere Tabelle oben) nicht übersteigt, muss steuerlich nichts berücksichtigt werden
Otto fragte am 06.12.2017 um 16:00 Uhr: 05:55 Meine Schwiegermutter hat mit meiner Frau ein gemeinsames Konto – beide sind verfügungsberechtigt
Meine Schwiegermutter überweist einen größeren Betrag (z
B
600.000 Euro) auf das Konto, das schenkungssteuerfrei bleibt, da die Hälfte der 300.000 Euro unter der Freigrenze von 400.000 Euro bleibt
Von diesem Konto überweist meine Frau 500.000 Euro an mich (Ehepartner mit Einzelkonto)
Muss ich dafür Schenkungssteuer zahlen? Der Freibetrag für Ehegatten beträgt 500.000 Euro und für Schwiegereltern 20.000 Euro
Welches trifft hier zu? Der Herausgeber antwortete am 08.12.2017 um 08:20:54 Uhr Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten können
Der von Ihnen beschriebene Fall könnte vom Finanzamt als Kettengeschenk angesehen werden, dessen einziger Zweck darin besteht, Steuern zu vermeiden
Das muss aber nicht zwingend sein (siehe Abschnitt „Kettenspenden können Steuervorteile bringen“)
Ich möchte dem 4-jährigen Kind meiner Freundin 20.000 Euro schenken
Der Betrag wird auf das Konto der Mutter überwiesen
Können die Eltern das Geld für die Renovierung des Kinderzimmers nehmen, weil sie minderjährig sind oder gäbe es Probleme
Müssen die Eltern und ich diese 20.000 € beim Finanzamt melden? Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort
Antwort der Redaktion am 17.11.2017 um 10:46:45 Uhr Wie Sie den Fall schildern, ist die Schenkung steuerfrei, sollte aber trotzdem beim Finanzamt gemeldet werden
Zum Umgang mit dem Kindersparen empfehlen wir diesen Artikel auf unserer Webseite: https://tagesgeld.info/ratgeber/ersparnisse-der-kinder/
Philipp fragte am 04.10.2017 um 21:00:00 Guten Abend, ist es richtig anzunehmen, dass eine Zuwendung des Vaters auf ein gemeinsames Konto im Namen der beiden Kinder bis zu 800.000 Euro steuerfrei ist? MfG Redaktion antwortete am 17.11.2017 um 10:30:46 Uhr Wenn das Geschenk ausdrücklich an beide Kinder adressiert ist, ist davon auszugehen, dass das Finanzamt den Fall in dem von Ihnen geschilderten Sinne auslegt
Dies ist keine Rechtsberatung.
Johannsen fragte am 28.09.2017 um 16:46:21 Hallo, ich möchte gerne ein Haus bauen und werde nun von Freunden und Familie durch Geldgeschenke finanziell unterstützt
Niemand überschreitet beim Spenden die Freibeträge, aber ich komme um die 80.000 Euro zusammen
Solange eine Einzelspende den Freibetrag nicht übersteigt, muss nichts versteuert werden, richtig? Vielen Dank im Voraus
Der Herausgeber antwortete am 17.11.2017 um 10:25:43 Uhr Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist
Wie Sie den Fall schildern, sind für den Teil der Schenkung, der 20.000 Euro übersteigt, Steuern fällig
Peter K
fragte am 27.09.2017 um 20:03:45 Hallo, ich bin verheiratet und Sie wollen uns Geld schenken! Können meine Frau und ich jeweils 20.000 € annehmen oder können wir insgesamt nur 20.000 € akzeptieren, damit der Betrag nicht versteuert wird? Mit freundlichen Grüßen, die Redaktion antwortete am 17.11.2017 um 10:09:55 Uhr
Ist die Spende ausdrücklich an beide Ehegatten adressiert, gilt eine gemeinsame Freigrenze von 40.000 Euro
Bitte beachten Sie: Dies ist keine Rechtsberatung
Meiger fragte am 21
September 2017 um 13:44:14 Uhr
Wenn ein Elternteil den Kindern Geld in Höhe von 25.000 € gibt, kann das Geld später zurückgefordert werden, wenn die Eltern Pflege benötigen? Gibt es in diesem Fall eine Höchstgrenze? Redaktion antwortete am 17.11.2017 um 09:56:47 Uhr Bitte beachten Sie, dass wir als Vergleichsportal keine Rechtsberatung leisten können
Nach § 528 BGB besteht die Möglichkeit der Rückzahlung, „wenn der Spender nach Beendigung der Spende seinen angemessenen Unterhaltsbedarf nicht mehr decken kann“
Dazu kann auch die Pflege zählen
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__528.html
Alison Goeb fragte am 20.09.2017 um 09:24:43 Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe von meinen Eltern in England ein Geschenk in Höhe von rund 42.000 € erhalten
Muss ich die Schenkung beim Finanzamt anmelden? Eventuell erhalte ich demnächst noch eine größere Summe geschenkt und kläre gerne vorab die Vorgehensweise ab
kann ich das Geld einfach auf mein Konto bei der Deutschen Bank überweisen lassen, gibt es Obergrenzen für Überweisungen aus dem Ausland? Antwort der Redaktion am 20.09.2017 um 11:49:46 Uhr
Obergrenzen für Auslandsüberweisungen sind bankabhängig
Die meisten Banken erlauben nur einen bestimmten Betrag pro Tag per Online-Banking
Ansonsten gibt es steuerlich nichts zu beachten, denn Schenkungen von Eltern an ihre Kinder unterliegen – wie aus unserer Tabelle auf dieser Seite ersichtlich – einem Freibetrag von 400.000 Euro, der alle zehn Jahre ausgeschöpft werden kann
Mark fragte am 19
September 2017 9:53:49 Hallo, mein Partner würde mir zusätzlich 20.000 € als Eigenkapital für den Kauf einer Immobilie überweisen
Ich bin der einzige Kreditnehmer
Was wäre hier das Problem in Bezug auf die Steuern? Danke im Voraus Redaktion antwortete am 20.09.2017 um 11:44:42 Uhr Wenn Sie mit Ihrem Partner nicht verheiratet sind oder nicht zusammenleben, liegt die Spendenfreigrenze bei 20.000 Euro, wie Sie auch unserer Tabelle entnehmen können auf dieser Seite
In Ihrem Fall gibt es aus steuerlicher Sicht nichts zu beachten
Ob es sich um ein Geschenk handelt oder ob das Geld nur geliehen ist, sollten Sie nur mit Ihrem Partner klären
Das Geld kommt von einer Versicherung, die Versicherung schreibt, dass sie verpflichtet sind, dies dem Finanzamt zu melden
Müssen Sie Schenkungssteuer zahlen? MfG Redaktion antwortete am 23.08.2017 um 11:25:38 Nein, muss sie nicht
Die Spende liegt unter dem Freibetrag
Würde das Geld der Versicherung zuerst an ihre Tochter ausgezahlt, wäre es nicht mehr ihre Sache, was mit dem ausgezahlten Geld danach passiert.
Marian G
fragte am 18.08.2017 um 12:24:22 Hallo, unsere Großtante (die Tante meines Stiefvaters) hat uns 100.000 € geschenkt
Je 25.000 € (Vater, Mutter, 2 Kinder) beträgt der Freibetrag 20.000 €, müssen wir dann jeweils 5.000 € versteuern? Da der Gesamtbetrag auf einmal überwiesen wird ? Vielen Dank im Voraus Redaktion antwortete am 23.08.2017 um 11:23:57 Ja, in diesem Fall muss jeder von Ihnen jeweils 5.000 Euro versteuern
Bernd fragte am 10.06.2017 um 08:38:59 Uhr
Ein guter Freund möchte, dass ich und meine Frau jeweils 50.000 € auf getrennte Konten geben
Meine Frage: Können wir BEIDE den Freibetrag von 20.000 € geltend machen oder das Finanzamt sieht das vielleicht anders, weil wir gemeinsam veranlagt sind und keine Gütertrennung vereinbart haben
Redaktion antwortete am 08.08.2017 um 15:06:08 Ob man zusammenveranlagt wird oder nicht, spielt nur bei der Einkommensteuer eine Rolle
Da das Geld auf getrennte Konten eingezahlt wird, die – wie wir vermuten – jeweils einen Kontoinhaber haben, sollte es kein Problem geben, die Spende Ihnen und Ihrer Frau zuzuordnen
Den Freibetrag von 20.000 Euro können Sie beide beanspruchen
Lisa fragte am 10.12.2016 um 11:44:46 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, meine Oma möchte mir 190.000 Euro für den Hausbau geben
Für den Hausbau würde dieser Betrag aber nicht ausreichen, daher möchten mir noch 2 Tanten und 3 Onkel jeweils einen Betrag von 20.000 € geben, sodass insgesamt rund 100.000 € mehr zum Hausbau beigetragen werden können
Würde ich hier noch in der Zulage sein? Gilt die Grenze von 20.000 € pro Spender oder wird die Summe aller Spenden in den Freibetrag eingerechnet? Danke sehr! Die Redaktion antwortete am 21.12.2016 um 9:42:42 Uhr
Die Zulage gilt für jeden Spender
Bitte beachten Sie, dass wir keine rechtsverbindliche oder steuerliche Beratung erteilen dürfen
Bella fragte am 15.11.2016 um 21:16:01 Hallo! Ein Freund würde mir monatlich 3.000 € als finanzielle Unterstützung für meine Studiengebühren überweisen – muss ich das erhaltene Geld dann am Ende des Jahres versteuern? Mit freundlichen Grüßen Redakteur antwortete am 17.11.2016 um 10:27:34 Uhr Der Spendenbereich ist ein recht komplexes Thema
Wir empfehlen Ihnen daher, sich bezüglich des monatlichen Zuschusses von einem Experten beraten zu lassen
Klaudia fragte am 14.11.2016 um 22:10:59 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, mein Vater möchte mich beim Kauf einer Immobilie finanziell unterstützen und möchte mir im Gegenzug 120.000 € überweisen/spenden
Ich und mein Vater haben die österreichische Staatsbürgerschaft
Ich lebe und arbeite seit einigen Jahren in Deutschland und möchte auch hier in Deutschland eine Immobilie erwerben
Mein Vater lebt in Österreich
Die Gesetze in Österreich und Deutschland sind hier unterschiedlich, was ist hier die Rechtsgrundlage? Die Redaktion antwortete am 22
November 2016 um 13:15:44 Uhr
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Vergleichsportal hierzu keine Auskunft geben können und dürfen
Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Experten zu wenden.
Sandra Fizkert fragte am 05.11.2016 um 12:07:59 Hallo, ich möchte demnächst ein Haus per Ratenkauf erwerben
Ich habe eine wohlhabende Tante (plus Onkel), die mir eine größere Summe geben würde
Da ich Sie so wenig wie möglich belasten möchte, hier 2 Fragen: 1
Kann mein Onkel – mit dem ich nicht verwandt bin – er ist “nur” der Mann meiner Tante – mir 20.000 € überweisen? – das ist steuerfrei – und meine Tante 60.000 €, wofür dann die Schenkungssteuer anfällt? Oder wird das Geld zusammengezählt? Müssen die 2 Überweisungen von 2 separaten Konten kommen? 2
Könnte meine Tante 3 Monate vor Abschluss des Mietkaufvertrages zwecklos 10.000 € an meinen erwachsenen Sohn überweisen und mein Sohn dann 10.000 € bei Fälligkeit des Hauskaufs an mich überweisen? Vielen Dank für eine Antwort
Redaktion antwortete am 07.11.2016 um 09:00:31 Uhr Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen dürfen
Wir empfehlen Ihnen, sich an Angehörige des steuerberatenden Berufsstandes zu wenden, um einen Betrag von etwa 500 Euro zu unterstützen
Zählt das als Geschenk? Und muss ich irgendetwas beachten? Danke sehr
Redaktion antwortete am 04.11.2016 um 08:52:56 Uhr Kinder können innerhalb von 10 Jahren insgesamt 400.000 Euro steuerfrei erhalten
Normalerweise muss jede Spende beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden
Es ist nicht klar definiert, ab welcher Höhe eine solche Anzeige sinnvoll erscheint
Leider können wir Ihnen keine entsprechenden Informationen geben
Wir empfehlen, einen Steuerberater oder das Finanzamt zu kontaktieren
Daro fragte am 26.10.2016 um 08:57:07 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, meine Fragen zu folgendem Fall zu beantworten: Meine Freundin hat einen Totalschaden von 95.000 € im letzten Jahr von ihren Eltern geschenkt bekommen, um damit eine Immobilie zu kaufen
– Unterliegt diese Schenkung der Schenkungssteuer? – Soll diese Spende dem Finanzamt gemeldet werden? Wenn ja, wer muss die Registrierung vornehmen? Danke im Voraus und beste Grüße! Die Redaktion antwortete am 27.10.2016 um 13:21:07 Uhr
Kinder können innerhalb von 10 Jahren einen Freibetrag von 400.000 Euro in Anspruch nehmen
Trotzdem muss jede Spende dem Finanzamt gemeldet werden
Dies kann relativ formlos geschehen
In der Anzeige sind Empfänger und Spender anzugeben, u
a
Anschrift, Zeitpunkt der Schenkung, Gegenstand und Wert, Verwandtschaftsverhältnis, frühere Spenden
Die Mitteilung ist an das für Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt am Wohnort des Schenkers zu richten
Die Mitteilung soll innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter Spende beim FA eingehen
hv erhielt 20000,00 Euro
Der Spender ist nun 6,5 Jahre nach der Spende verstorben
Er hat mir ein Erbe von rund 60.000,00 Euro hinterlassen
Muss die Spende danach voll versteuert werden oder verringert sich der Betrag nach sieben Jahren um 10% pro Jahr? Vielen Dank für Ihre Bemühungen, die Redaktion von V.Augustin antwortete am 04.11.2016 um 09:02:46 Uhr
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder Ratschläge erteilen dürfen
Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater
Alexandra Hellendahl fragte am 21.10.2016 um 11:06:20 Hallo mein Cousin möchte für seine Familie in Griechenland 3 Autos in Deutschland kaufen
Er wollte mir das Geld überweisen, damit ich die Autos hier kaufe und sie dann nach Griechenland fahre
Könnte ich wegen dieses Geldes auf meinem Konto Ärger bekommen? Das wären etwa 9000€
Der Redakteur antwortete am 21.10.2016 um 13:47:42 Dieser Betrag sollte keine Probleme verursachen.
Götz Gabriele fragte am 13
Oktober 2016 um 19:56:23 Uhr
Kann ich jedem meiner Kinder 20.000 € im Jahr steuerfrei geben? Ich bin im fortgeschrittenen Alter und kann daher die 10-Jahresfrist nicht mehr ausschöpfen, insbesondere wenn die jeweilige Erbschaft 400.000 € übersteigt
Vielen Dank für Ihre Hinweise Redaktion antwortete am 14.10.2016 um 07:07:41 Uhr Nach § 16 Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz können auf jedes Kind über 10 insgesamt 400.000 Euro steuerfrei übertragen werden -jährigen Zeitraum
Beachten Sie aber, dass das Finanzamt die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten nur anerkennt, wenn formelle gesetzliche Regelungen eingehalten werden
Eine Beratung durch einen Notar, Steuerberater oder Steueranwalt kann sinnvoll sein
fragte Brigitte am 9
Oktober 2016 um 20:55:12 Uhr
Ich schulde 120.000,00 €
Da es meinen Geschwistern finanziell besser geht, wollen sie mir helfen
Kann ich zum Beispiel von allen 3 Geschwistern jeweils 20.000 € bekommen, ohne Steuern zu zahlen? Ich möchte das Geld direkt an meinen Schuldner überweisen, also sofort weiterleiten
Antwort der Redaktion am 14.10.2016 um 07:03:53 Uhr Gemäß § 16 Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz können pro Geschwisterkind 20.000 Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren steuerfrei übertragen werden
Beachten Sie aber, dass das Finanzamt die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten nur anerkennt, wenn formelle gesetzliche Regelungen eingehalten werden
Eine Beratung durch einen Notar, Steuerberater oder Steueranwalt kann sinnvoll sein
Rosenberger fragte am 27.09.2016 um 05:44:41 Ich habe meiner Nichte 3000,00 für den Kauf ihres Führerscheins gegeben, weil sie angeblich nicht das Geld dafür hatte
Nach bestandener Prüfung kaufte sie sich aus eigener Kraft ein neues Auto, was mich sehr überraschte, da sie angeblich kein Geld hatte
Seitdem hat sie auch den Kontakt abgebrochen
Kann ich den Betrag zurückfordern? Antwort der Redaktion am 14.10.2016 um 08:04:41 Uhr § 530 Abs
1 BGB sieht ein Widerrufsrecht bei einem Geschenk wegen grober Undankbarkeit vor, das Gesetz beschreibt jedoch Verhaltensweisen wie a Bedrohung des Lebens oder körperliche Misshandlung als Undankbarkeit
In Ihrem Fall sehen wir kaum eine Chance, den gespendeten Betrag zurückzubekommen
Kristin Engels fragte am 16.08.2016 um 14:48:22 Sehr geehrte Damen und Herren, ich lebe seit 10 Jahren im Ausland in Ägypten, habe aber noch ein Konto in Deutschland, aber logischerweise zahle ich in Deutschland keine Steuern mehr und habe keine dort auch kein Einkommen
Nur ab und zu schicken mir Freunde ein paar kleinere Beträge bis zu 200 Euro, um mich und meine Tiere in Ägypten zu unterstützen
Jetzt will mir angeblich jemand ein Geschenk machen, der Betrag soll 200.000 Euro betragen
Meine Frage ist: Wie sieht es in einem solchen Spezialfall aus? Ich habe weder einen Wohnsitz noch eine Arbeit in Deutschland und ich habe keine sonstigen realen Einkünfte in Deutschland
Was passiert in so einem Fall??? Sammelt der Staat in diesem Fall und in welcher Höhe? Muss die Bank das melden? und wenn ich das geld direkt auf ein konto in ägypten überweise??? Vielen Dank im Voraus
MFG Kristin Engels
Bernd fragte am 12.08.2016 um 06:15:21 Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte meinen beiden Töchtern jeweils 75.000 Euro schenken
Muss diese Schenkung notariell beglaubigt werden oder geht das auch ohne Notar? Wenn ja, gibt es einen sicheren Vertrag zum Herunterladen? Vielen Dank! Bernd Redaktion antwortete am 14.10.2016 um 07:24:09 Anders als bei der Zusage einer Schenkung unterliegt die Handgabe keinen Formerfordernissen
Dennoch kann es sinnvoll sein, die Zuwendung schriftlich festzuhalten (z
B
wenn die Zuwendung später auf den Pflichtteil angerechnet werden soll)
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, Notar oder Steueranwalt.
Horst Gerlitzki fragte am 23.02.2016 um 10:42:11 Uhr
Mein Vater ist 85 Jahre alt und lebt in einem Seniorenheim
Die Kosten kann er ausschließlich aus seinem Vermögen bezahlen
Jetzt hat er meinen Bruder und mich angeheuert, um sein Haus zu verkaufen
Das Haus wurde für 180000 Euro verkauft
Das Geld will er nun in drei gleiche Teile aufteilen
Jeder soll 60.000 Euro bekommen
Müssen mein Bruder und ich dafür Steuern zahlen? Antwort der Redaktion am 24.02.2016 um 07:28:37 Der Steuerfreibetrag für Schenkungen an Kinder beträgt 400.000 Euro
Die 60.000 Euro, die dein Vater dir und deinem Bruder schenken will, liegen deutlich unter der Freigrenze
Also alles bestens, Sie müssen die Spende nicht versteuern
Julia P
fragte am 29.01.2016 um 17:59:48 Hallo, ich habe ein kleines Unternehmen
Nun möchte mir eine Kundin etwas Geld spenden, sie braucht dafür aber eine einfache Quittung für den Verein, von dem das Geld kommt
Was muss ich beachten? Die Redaktion antwortete am 02.02.2016 um 07:02:17 Uhr
Für Spenden bis 200 Euro genügt ein vereinfachter Spendennachweis ohne amtliche Spendenquittung
Spenden über 200 Euro sind durch eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenquittung/Spendenquittung nachzuweisen
Bitte beachten Sie, dass wir keine rechtsverbindlichen oder steuerberatenden Auskünfte erteilen dürfen
Natalie fragte am 27.01.2016 um 08:23:53 Sehr geehrte Damen und Herren, eine Freundin möchte meinem Mann, mir und unseren beiden minderjährigen Kindern je 20.000 € auf eigene Konten überweisen
Mit dem Geld wollen wir unseren Hauskredit abbezahlen
Frage a: Ist der Gesamtbetrag von 80.000 € für uns alle steuerfrei? Frage b: Muss der Betrag dem Finanzamt gemeldet werden? Frage c: Können wir über die Spenden unserer Kinder verfügen, ohne dass Sie mit Volljährigkeit einen Rechtsanspruch darauf haben? Danke im Voraus für deine Antwort
Der Herausgeber antwortete am 28.01.2016 um 08:06:40 Uhr
Die Befreiung gilt für jede Person
Das bedeutet, dass die 20.000 Euro nicht versteuert werden müssen
Bitte beachten Sie, dass wir keine rechtsverbindliche oder steuerliche Beratung erteilen dürfen
Tate Pohl fragte am 21.01.2016 um 21:08:49 Uhr Hallo 🙂 Ich möchte meiner Schwester und einem Freund 12 Monate lang (im Jahr 2016) jeweils 950 monatlich geben
überweisen (spenden)
Mein Freund hat seinen Job verloren und meine Schwester ist alleinerziehend, hat aber noch einen Teilzeitjob
Sind diese regelmäßigen Spenden ohne weiteres möglich? Muss ich das irgendwo melden, oder müssen die beiden Empfänger mit Abzügen rechnen, wenn sie die Beträge in der Einkommensteuererklärung für das Jahr rückwirkend angeben? Danke für Ihre Antwort! Der Herausgeber antwortete am 22.01.2016 um 08:22:01 Uhr
Bitte beachten Sie, dass wir keine rechtsverbindliche oder steuerliche Beratung erteilen dürfen
Der Spendenfreibetrag beträgt in beiden Fällen 20.000 Euro
Wenn Sie nun 950 Euro über 12 Monate überweisen, bleiben die Beträge unter dem Freibetrag von 20.000 Euro
Die Meldepflicht entfällt, wenn der geltende Freibetrag nicht überschritten wird.
Alex fragte am 11.01.2016 um 07:41:02 Sehr geehrte Damen und Herren, da ich selbst mittellos bin, möchte mir ein Freund helfen und mir eine Wohnung geben, um meine Wohnkosten zu senken
Er gibt mir 100.000 Euro
Da ich in einer Stadt wohne und dort bleiben möchte, bekommt man eine Wohnung schon für 100.000 Euro
Wenn ich aber noch 30 % Schenkungssteuer abrechnen muss, dann reicht es nicht mehr für den Wohnungskauf
Soweit ich weiß, habe ich einen Freibetrag von 20.000 Euro, also müsste ich 80.000 Euro versteuern, also verliere ich 24.000 Euro
Nun meine Frage: Ist es möglich, die Spende zwischen mir und meinen beiden Kindern aufzuteilen, sodass wir den Freibetrag dreimal in Anspruch nehmen können und somit nur 40.000 Euro steuerpflichtig sind? kann ich die wohnung trotzdem auf meinen namen kaufen oder muss ich meine beiden kinder als wohnungseigentümer anmelden? Für eure Tipps und Infos wäre ich sehr dankbar
Vielen Dank Alex Förster Redaktion antwortete am 15.01.2016 um 08:36:26 Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erteilen
Bitte wenden Sie sich an Angehörige des steuerberatenden Berufsstandes
Jochi fragte am 21.12.2015 um 11:01:54 Hallo, wir haben unserer Tochter vor zwei Jahren 90.000 Euro geschenkt
Hierüber besteht keine notarielle Vereinbarung
Krankheitsbedingt müssen wir nun unseren Wohnort wechseln und brauchen das Geld, um uns selbst eine passende Wohnung zu kaufen
Unsere Tochter möchte den Betrag zurück überweisen
Frage: Müssen wir jetzt Steuern zahlen? Vielen Dank Gruß Jochi Redaktion antwortete am 22.12.2015 um 7:25:44 Uhr Tagesgeld.info ist in erster Linie ein Vergleichsportal
Wir dürfen daher keine steuerberatenden oder rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen
In Ihrem Fall sollten Sie sich an einen Fachanwalt oder einen Angehörigen eines steuerberatenden Berufsstandes wenden
Spenden sollten immer in einem Spendenvertrag (Schriftform) festgehalten werden
Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, aber bei größeren Summen ratsam
Schenkungen von Kindern an die eigenen Eltern sind bis 20.000 Euro steuerfrei
Steinberger fragte am 21
November 2015 um 06:57:36 Uhr
Mein Großvater ist verstorben und mein Vater und meine Tante sind als Vorerben und ich als Enkel als Nacherben von beiden im Testament eingetragen
Meine Tante möchte mir die Hälfte des Erbes im Voraus geben
Jetzt meine Frage, da es sich um das Erbe des Großvaters handelt, zählt der Abzug von 200.000 oder der Abzug von der Tante 20.000? Die Redaktion antwortete am 25.11.2015 um 08:34:04 Uhr Vorweg: Wir sind ein Vergleichsportal und dürfen leider keine steuerberatenden oder rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen
Der Geldbetrag wurde von der Tante geerbt
Will sie dir jetzt einen Teil der Summe geben? Ist das korrekt? Dann soll das Tantegeld gelten
meine tante hat ihrem neffen vor 2 jahren 80.000 euro geschenkt
er hat ein unregelmäßiges einkommen und lebt in deutschland und australien
Der Mann meiner Tante, also mein Onkel, ist jetzt ins Pflegeheim gekommen und diese Kosten können in keiner Weise bezahlt werden
Beim Versuch, die Spende rückgängig zu machen, stellte sich heraus, dass der Neffe das Geld bereits in Australien aufgebraucht hatte
ihm kann nichts gepfändet werden (unregelmäßiges Einkommen, Gelegenheitsarbeit, kein Vermögen oder Immobilien)
Wer zahlt die Pflegeheimkosten? vielen dank für eine info
Gerlinde Schmittinger
Die Redaktion antwortete am 21.10.2015 um 6:08:33 Uhr
Wir sind nicht berechtigt, rechtsverbindliche Informationen oder Ratschläge zu erteilen
Es ist schwer, in die Taschen eines nackten Mannes zu greifen
Wenden Sie sich an Angehörige der rechts- und/oder steuerberatenden Berufe oder an Ihre Pflegekasse.
T
Männlein fragte am 13.10.2015 um 14:10:21 Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage bezieht sich auf folgende Situation: Mein jetziger Partner ist derzeit nicht berufstätig, sondern studiert
Da sie keine Zuschüsse vom Staat bekommt (auch kein Bafög) und auch nicht bekommen will, unterstütze ich sie mit 700€ im Monat, damit sie ihre Miete, Nebenkosten usw
nicht zusammen wohnen)
Meine Frage ist nun, ob wir das Finanzamt informieren müssen oder hätten müssen (der Freibetrag von 20.000 € ist noch nicht überschritten) oder was wir jetzt tun sollten, wenn wir dies weiterhin tun wollen? Ist eine beidseitige Willenserklärung im Nachhinein ausreichend? Danke im Voraus für deine Antwort! Antwort der Redaktion am 14.10.2015 um 06:26:18 Uhr Also eines vorweg: Wir dürfen keine rechtsverbindlichen oder steuerberatenden Auskünfte erteilen
Grundsätzlich ist es ratsam, Einkünfte oder Spenden dem Finanzamt zu melden
Maria fragte am 12.10.2015 um 17:52:56 Hallo, der Stiefopa unserer Pflegetochter möchte ihr 120.000€ schenken
Gibt es auch eine Grenze von 400.000 €? Mit freundlichen Grüßen Maria
Der Herausgeber antwortete am 13.10.2015 um 6:50:44 Wir dürfen keine rechtsverbindliche oder steuerliche Beratung geben
Für Stiefkinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro
Für Enkel gibt es einen Freibetrag von 200.000 Euro
Manolo fragte am 07.10.2015 um 20:55:43 Uhr
Meine Freundin möchte 30.000 € auf mein Konto überweisen
Ich werde es dann direkt ins Ausland überweisen
Wir sind nicht verheiratet
Ist dieses Geld steuerpflichtig? (Sie lebt jetzt im Ausland
Sie hat ein deutsches Online-Sparkonto und möchte das Geld davon ins Ausland überweisen lassen, darf aber zunächst nur Geld auf ein deutsches Girokonto überweisen)
Antwort der Redaktion am 08.10.2015 um 06:58:43 Uhr Wir weisen darauf hin, dass wir keine rechtsverbindlichen oder steuerberatenden Auskünfte erteilen dürfen
Im Zweifel wenden Sie sich bitte an einen Angehörigen des Steuerberaterberufs
In Ihrem Fall sind »nur« 20.000 Euro steuerfrei
Spenden im Ausland unterliegen bis zu 5 Jahre nach Wegzug dem deutschen Steuerrecht
ckk fragte am 23.09.2015 um 21:56:32 Hallo, mein Vater ist pflegebedürftig
Meine Mutter gibt mir etwa 20.000 Euro im Jahr
Mit der Spende bezahlen wir die Krankenschwester und alles, was rund um die Pflege benötigt wird
Da ich meinen Vater betreue, führen wir diese Kosten auch in der Einkommensteuererklärung auf
Im Hinblick auf den Kinderfreibetrag von 400,00 € ist die Spende unproblematisch und muss nicht versteuert werden – oder? Beginnt die 10-Jahres-Frist für die 400.000 Euro grundsätzlich jedes Jahr neu? Muss ich die jährliche Spende im Rahmen meiner Steuererklärung angeben? Vielen Dank für dein Feedback
Antwort der Redaktion am 25.09.2015 um 06:59:06 Uhr Alle zehn Jahre darf jeder Empfänger die Zulagen wieder voll ausschöpfen
Damit bleiben die 400.000 Euro jahrelang steuerfrei
Hinweis: Wir dürfen keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder Steuerberatung erteilen
Gert Wetjen bat am 23.09.2015 um 20:27:24 Wir möchten unserer Tochter, die in Katalonien lebt, arbeitet und Steuern zahlt, 70.000 € zum Kauf einer Eigentumswohnung schenken
Sie ist immer noch deutsche Staatsbürgerin
Müssen wir oder muss sie Steuern zahlen? Oder ist es billiger, ihr das Geld zu leihen? Die Redaktion antwortete am 25.09.2015 um 06:42:13 Uhr
Eines vorweg: Wir dürfen keine steuerberatenden oder rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen
Sie hängt unter anderem davon ab, wie lange Ihre Tochter im Ausland lebt
Spenden im Ausland unterliegen noch bis zu fünf Jahre nach Wegzug dem deutschen Steuerrecht
Diese kann sogar auf zehn Jahre verlängert werden.
Silvia fragte am 02.09.2015 um 05:47:01 Uhr
Unsere Großtante hinterließ einer ihrer Nichten Geld, das sie auch noch verteuerte
Diese Nichte will nun das restliche Geld unter den anderen Nichten aufteilen und verschenken
Müssen die anderen Nichten dieses Geld nochmal versteuern? Danke ! Redakteur antwortete am 02.09.2015 um 06:16:34 Es kommt auf die Menge an
Geschenke an Nichten oder zwischen Geschwistern sind bis 20.000 Euro steuerfrei
Wir weisen darauf hin, dass wir keine rechtsverbindlichen oder steuerberatenden Auskünfte erteilen dürfen
helmut jakob fragte am 17.08.2015 um 05:42:12 was erwartet das finanzamt von uns, wenn ich diese gebe unser Sohn 150.000 Euro für den Hauskauf? Die Redaktion antwortete am 17.08.2015 um 06:45:48 Uhr
Für Geschenke an die eigenen Kinder gibt es einen Freibetrag von 400.000 Euro
Kern fragte am 14.08.2015 um 16:34:39 Uhr Hallo! Meine Mutter will mir 2,5 Millionen Euro geben, aber sie lebt in Russland und ich lebe in Deutschland
Können Sie mir bitte sagen, wie hoch die Steuern dafür sind? Antwort der Redaktion am 17.08.2015 um 10:11:09 Uhr In Deutschland gibt es einen Freibetrag von 400.000 Euro für Schenkungen an die eigenen Kinder
Der Steuersatz für das zu versteuernde Geld beträgt 19 Prozent und wird nach Schenkungssteuerklasse I besteuert
Yasemin fragte am 04.08.2015 um 19:58:45 Uhr Hallo, ich möchte mit Spenden ein Hilfsprojekt gründen
Diese gehen zu 100 % an Bedürftige
Ich habe Steuerklasse V und bin verheiratet, habe ein eigenes Bankkonto
In welcher Höhe kann ich steuerfreie Spenden annehmen? Vielen Dank
Redakteur antwortete am 05.08.2015 um 06:08:51 Uhr Hallo, wir dürfen keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder Ratschläge erteilen
Sie sollten sich, insbesondere wenn es sich um ein Hilfsprojekt handelt, an Angehörige der steuerberatenden Berufe wenden
Martin Behrens fragte am 03.07.2015 um 13:17:37 Hallo, meine Ex-Frau hat meinem Sohn (23 Jahre) vor einem Jahr ein Tagesgeldkonto für einen sehr hohen fünfstelligen Betrag eröffnet
Mein Sohn ist alleiniger Kontoinhaber und meine Ex-Frau hatte auch eine Vollmacht
Wegen harmloser persönlicher Unstimmigkeiten hat sie das Konto nun in zwei Aktionen mit ihrer Vollmacht ohne Einwilligung oder Auskunft wieder bereinigt
Ist das in Ordnung? oder kann man auch von einem so einfach wiederrufbaren Geschenk sprechen? Vielen Dank
Der Redakteur antwortete am 07.06.2015 um 05:52:22 Uhr
Wir dürfen keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder Ratschläge erteilen
Sie sollten sich an Angehörige des steuerberatenden Berufsstandes wenden
C
Erdmann fragte am 08.06.2015 um 13:56:47 Sehr geehrte Damen und Herren, vor 2 Monaten haben wir einen Sohn bekommen
Meine Eltern (Großeltern) wollen meinem Sohn (Enkel) ein Geschenk machen und geben ihm 10.000€
Sie möchten dieses Geld auf unser Konto überweisen
Ist das einfach? Müssen wir als Empfänger oder meine Eltern als Spender Steuern zahlen oder kann die Überweisung problemlos erfolgen? Antwort der Redaktion am 06.09.2015 um 06:40:04 Uhr Der Freibetrag für Schenkungen an Enkel beträgt 200.000 Euro
Die Geldschenkung der Eltern ist somit kein steuerliches Problem
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen dürfen
Wir empfehlen Ihnen, sich zur Beratung an Angehörige des steuerberatenden Berufsstandes zu wenden
Caroline Schröder fragte am 19.05.2015 um 20:28:34 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, in Kürze bekomme ich von einem Freund der Familie 1000 Euro für mein Studium
Kann diese steuerfrei übertragen werden? Die Redaktion antwortete am 20
Mai 2015 um 7:46:04 Uhr Hallo, in dem von Ihnen beschriebenen Fall beträgt der persönliche Freibetrag 20.000 Euro.
Helmut fragte am 3
Mai 2015 um 8:56:06 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe eine Frage zu den Zulagen
nächsten Fall
Die Vermögenswerte sind z.B
890.000 Euro
Der Ehemann verschenkt folgende Beträge: die Ehefrau 500.000 Euro, das Kind 300.000 Euro, der Enkel 70.000 Euro und ein Freund 20.000 Euro
Hinweis: In den letzten 10 Jahren wurden keine Beträge verschenkt
Soweit ich weiß, müssen in diesem Fall keine Steuern gezahlt werden
Ist das richtig? Der Herausgeber antwortete am 05.05.2015 um 07:38:38 Uhr
Ich verstehe die Frage und auch die Logik dahinter
Aber um alle Zweifel auszuräumen, sollte man sich zB an einen Steuerberater etc
wenden
Heiko Kortz fragte am 22.04.2015 um 11:03:50 Uhr Hallo, ob ich jährlich 2.500 Euro an einen Verein spende und überschreite die 20.000-Euro-Grenze, die auch als Schenkung oder Spende gilt, gilt nicht als Schenkung
Für eine Antwort wäre ich dankbar
Danke Heiko
Fritz Fischle fragte am 11.03.2015 um 13:37:06 Wenn ich meinem 14-jährigen Enkel einen Betrag von 10.000 € schenke – muss ich das dem Finanzamt melden? Antwort der Redaktion am 12.03.2015 um 08:36:23 Uhr Der Schenkungssteuerfreibetrag für Enkel beträgt 200.000 Euro und kann alle 10 Jahre in Anspruch genommen werden
Heinz fragte am 04.03.2015 um 09:01:25 Uhr Ich möchte mein Dauergeschenk an einen Sohn, der seit vielen Jahren in den USA lebt, verschenken
Gilt auch der Freibetrag von 400.000 Euro? Der Herausgeber antwortete am 03.05.2015 um 08:21:30 Uhr
Wenn Sie Einwohner sind, hat Ihr Sohn die 400.000 Euro übrig
Sie sollten sich aber unbedingt an einen Steuerberater wenden
Frau Wolf fragte am 28.02.2015 um 06:41:57 Hallo, ich möchte mein Haus meinen Eltern überlassen
Ich kann “Eltern” jedoch nicht in Ihrer Liste finden
Bis zu welcher Höhe sind Geschenke in diesem Fall steuerfrei? Antwort der Redaktion am 03.03.2015 um 13:41:09 Spenden an Eltern sind bis 20.000 Euro steuerfrei, ebenso solche für Nicht-Verwandte in Höhe von 20.000 Euro an meine Nichte, die auch danach noch meine Erbin bleibt mein Tod
Wie ist die steuerliche Situation, wenn ich z.B
Sind 5 Jahre nach der Schenkung weitere 10.000 € aus der Erbschaft steuerfrei? Werden die 10 Jahre dann in Prozent gezählt? Hoffe die Frage ist verständlich
Danke, die Redaktion antwortete am 06.02.2015 um 09:53:31 Uhr Wenn Sie Ihrer Nichte 20.000 Euro schenken, ist der Freibetrag erschöpft
Bei Überschreitung des Freibetrags ist Schenkungssteuer zu entrichten
Schenkungen sieht das Finanzministerium in der Regel als „Erbschaft zu Lebzeiten“ an, weshalb die 10.000 Euro dann versteuert werden müssten
Die 10-Jahresfrist bleibt bestehen, d
H
Es gibt keine prozentuale Gutschrift
Effi fragte am 15.10.2014 um 20:31:16 Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe versucht alle Beträge zu lesen und doch habe ich folgende Frage
Meine Mutter möchte uns 400.000 Euro geben, um eine Wohnung zu kaufen
Ich verstehe, dass es dann steuerfrei ist
Allerdings kostet das Ganze mehr als 400.000 Euro
Frage ist, A) Kann ich von meiner Tante UND meinem Onkel (sie sind verheiratet) jeweils 20.000 € steuerfrei bekommen, oder zählen die 20.000 € als Gesamtbetrag für die Steuerklasse II (ich als Nichte) B) Könnte meine Mutter auch meinem Mann 20.000€ steuerfrei schenken?! C) Wenn andere Verwandte (Großtante, entfernte Verwandte) auch Geld spenden wollen, was ist die Obergrenze für steuerfreie Geschenke?! Kann mir jeder 20.000 € oder 20.000 € aus der ganzen Kategorie geben?! Ich bin verwirrt! Vielen Dank Effi
Hayden fragte am 07.10.2014 um 13:59:15 Hallo, vor 7 Jahren hat mir meine Mutter 150.000 Euro geschenkt, dh ich habe ein Haus gekauft und den Kauf damit finanziert
Meine Mutter ist jetzt in einem Pflegeheim
Es gibt keinen Willen
Ich habe noch einen Bruder
Muss ich für dieses Geld Steuern zahlen? Redaktion antwortete am 10.10.2014 um 13:15:22 Der Freibetrag für Schenkungen von Eltern an ihre Kinder beträgt alle zehn Jahre 400.000 Euro
Bei 150.000 Euro, die Sie von Ihrer Mutter geschenkt bekommen haben, fallen keine Steuern an
Eva fragte am 01.10.2014 um 06:46:02 Sehr geehrte Damen und Herren, bezieht sich die Schenkungssteuer bzw
der Schenkungsbetrag auf die Schenkung einer Person oder einer ganzen Schenkungssumme innerhalb eines bestimmten Zeitraums, egal wie viele Spender beteiligt sind? Macht es also beispielsweise einen Unterschied, ob mir eine Person, die nicht verwandt ist, 100.000 Euro gibt oder ob 1000 Personen, die nicht verwandt sind, jeweils 100 Euro geben? Vielen Dank und viele Grüße, Eva Redaktion antwortete am 01.10.2014 um 09:52:43 Uhr Schenkungssteuer zahlt derjenige, der Geldbeträge geschenkt bekommen hat
Je nach Höhe der Spende und dem Verhältnis zwischen Empfänger und Spender kann ein solcher Vorgang steuerlich relevant sein
Schließlich erzielt der Beschenkte einen Vermögenszuwachs
Wird der vom Gesetzgeber vorgesehene Steuerfreibetrag überschritten, erhebt das Finanzamt die sogenannte Schenkungssteuer, wobei der Steuersatz bis zu 50 Prozent betragen kann
Die Schenkungssteuer richtet sich nach dem Grad der „Verwandtschaft zwischen Empfänger und Schenker“
(Weitere Erläuterungen zu den einzelnen Steuerklassen finden Sie in der hier bereitgestellten Tabelle
Root fragte am 30.09.2014 um 18:00:23 Uhr Ich habe von meinen Eltern 100.000 Euro geschenkt bekommen
Allerdings auf dem gemeinsamen Konto mit meinem Ehemann.Der Bankberater schrieb für den Verwendungszweck extra -Geschenk an die Tochter -meine Eltern müssen noch Steuern zahlen (wegen meines Mannes)Vielen Dank!Redaktion antwortete am 01.10.2014 um 09:47:32 Am 24.09.2014 um 18:40:44 Uhr bitte wenden Sie sich mit dieser Frage direkt an Ihren Steuerberater, da es sich bei den angeforderten Informationen bereits um eine Steuerberatung handelt Konto bei einer Direktbank für unsere 13-jährige Tochter angelegt
Leider läuft diese nicht auf Ihren Namen
Nun möchten wir dieses Konto auf ein Direktkonto unserer älteren 18-jährigen Tochter überweisen
Die Tochter selbst ist in diesem Konto und Sie sind nicht zugriffsberechtigte Ehepartner, sondern dürfen die nur behalten Geld für unsere 13-jährige Tochter wegen der Kapitalertragssteuer
Gibt es Schenkungssteuern? Antwort der Redaktion am 25.09.2014 um 06:27:50 Uhr Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihren Steuerberater
Als Vergleichsportal sind wir in diesem Fall nicht berechtigt, Ihnen steuerliche Auskünfte zu erteilen
Bitte verstehe
Patrick Kammer fragte am 22.09.2014 um 14:51:36 Hallo, mein Vater möchte mir 6000€ schenken
Und ist das steuerlich absetzbar? Werden meine drei Geschwister dann beim Erbe mitreden? Und ist ein Geschenk für einen Geburtstag so etwas wie eine Erbschaft? Ich meine, er entscheiden kann, wie er im Leben will
Redakteure bei 6.37.06 auf 2014.09.23 antworteten Nach unserem Tisch, die 6.000,00 Euro, dass Ihr Vater will, dass Sie sind immer noch ein Steuerfreibetrag in der Steuerklasse I erhält jedoch Ihre zweite Frage ist etwas unklar formuliert
Idealerweise suchen Steuerberatung
Als Redakteur, wir sind nicht erlaubt, dies zu tun
Wir hoffen auf ihr Verständnis.
Ingo fragte am 17.09.2014 um 12:10:03 Sehr geehrte Damen und Herren, vor einiger Zeit erhielt meine Frau von einem guten Freund einen Betrag von 120.000 € und einen Betrag von 85.000 €
Diese Beträge werden zur Tilgung unseres Wohnungsbaudarlehens verwendet
Da wir in Gütergemeinschaft leben, betrachten wir dieses Geschenk an uns beide
1
Frage: In welcher Form muss dies dem Finanzamt mitgeteilt werden? 2
Frage: Da der Bekannte inzwischen verstorben ist, vermuten wir Rechtsstreitigkeiten mit der Erbengemeinschaft
Wie ist die Situation dort? Redaktion antwortete am 19.09.2014 um 13:05:30 Als Ehepaar sind Sie in der Schenkungssteuerklasse 1 und haben somit einen Schenkungsfreibetrag von 500.000 Euro
Da es sich um einen Freibetrag handelt, kann dieser trotzdem beim Finanzamt gemeldet werden
Zu Ihrer zweiten Frage sollten Sie sich jedoch anwaltlich beraten lassen
Als Herausgeber von tagesgeld.info haben wir darauf keinen Anspruch
Wir bitten um Ihr Verständnis
Ihre Redaktion
Miriam M
fragte am 17.09.2014 um 10:26:22 Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mann und ich haben vor 4 Wochen geheiratet und von verschiedenen Gästen rund 30.000,00 € in bar bekommen
(teilweise Gäste aus dem Ausland) Können wir das Bargeld problemlos bei unserer Bank hinterlegen, wenn wir die Bescheinigung vom Standesamt vorlegen? Vielen Dank, die Redaktion hat am 19.09.2014 um 13:25:04 geantwortet
In der Regel beträgt eine steuerfreie Zuwendung in Steuerklasse I (seit Ehepaar) 500.000 Euro
Solange Sie diese Menge nicht überschreiten, sollten Sie keine Probleme haben
Wir wünschen Ihnen eine wunderbare und unbeschwerte gemeinsame Zukunft
ARS fragte am 5.09.2014 um 10:17:18 Mein Sohn wird bald im Ausland studieren
Der Großonkel möchte meinen Sohn monatlich mit 1000 € unterstützen
Ist das ein Geschenk? In 2 Jahren wären das 24.000 €
Muss dafür überhaupt eine Schenkungssteuer gezahlt werden, obwohl die Zahlung monatlich in kleinen Beträgen erfolgt
Antwort der Redaktion am 09.05.2014 um 13:27:24 Theoretisch müssen Sie dann Schenkungssteuer zahlen, da der Gesamtbetrag über der Freigrenze von 20.000 Euro (für andere Personen) für die Dauer von 10 Jahren überschritten wird
Im Hinblick auf das Verwandtschaftsverhältnis und den Schenkungszeitraum empfehlen wir Ihnen jedoch, sich an einen Steuerberater zu wenden.
Jairsa fragte am 21.08.2014 um 07:20:07 Uhr Hallo, mein Mann und ich möchten eine Immobilie kaufen
Mein Onkel würde uns 40.000 Euro als Eigenkapital geben
1
Wäre es möglich, diese Spende aufzuteilen: zB: 20.000 für mich, 20.000 für unseren Sohn (7), um die Freibeträge aufzubrauchen und die hohen Zinsen zu sparen? 2
Das Geld für unseren Sohn muss dann auf ein anderes Konto gehen als meine Spende (natürlich mit Zweck)
Das wäre möglich, weil mein Mann ein eigenes Gehaltskonto hat
3
Können wir das Geld unseres Sohnes sofort als Eigenkapital verwenden? Zur Erklärung: mein Onkel ist etwas altmodisch und möchte das Geld möglichst mir zu Gute kommen lassen, da es im Familienkreis schon zu Trennungen gekommen ist
Dies steht hier jedoch nicht zur Debatte
Redaktion antwortete am 28.08.2014 um 12:58:57 Der von Ihnen vorgeschlagene Weg würde einen Steuermissbrauch bedeuten
Ihr Onkel kann Ihnen und Ihrem Mann je 20.000 Euro geben
Allerdings dürfen Sie den Schenkungszuschuss Ihres Sohnes nicht in Anspruch nehmen und das Geld dann für Ihr Haus verwenden
Im Falle einer Spende wäre Ihr Sohn der materielle Nutznießer und das ihm geschenkte Geld muss in seinem wirtschaftlichen Bereich verbleiben
Die Überweisung auf Ihr Konto wäre insofern problematisch, als Ihr Sohn keine Verfügungsgewalt über das geschenkte Geld hätte
Angesichts der Vielzahl der von Ihnen gestellten Fragen und der Fallstricke, die sich aus der von Ihnen in Betracht gezogenen Umsetzung ergeben, halten wir es für ratsam, sich mit einem Steuerberater oder einer Verbraucherzentrale zusammenzusetzen und sich alle Fallstricke ausführlich erklären zu lassen
Corry fragte am 10
August 2014 um 12:56:23 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, meine Eltern möchten mir und meinem Mann ein zinsloses Darlehen in Höhe von 260.000 € für den Bau eines Hauses gewähren
Dafür würden wir (in unserem beider Namen) einen Darlehensvertrag abschließen
Wie sieht es in diesem Fall mit der Schenkungssteuer aus? Werden die Zinsen als Schenkung gutgeschrieben und wenn ja, werden unsere Freibeträge aufgerechnet? Wir sind gleichberechtigte Eigentümer der Immobilie
Auch hier würden wir eine Grundschuld anmelden
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! Redaktion antwortete am 19.09.2014 um 13:22:45 Wir bitten Sie, sich mit Ihren Fragen an die Steuerberatung zu wenden
franz j
gefragt am 01.08.2014 um 16:19:27 Hallo – da ich die deutsche Staatsbürgerschaft habe und mein Cousin slowenische und auch 5 Enkelkinder hat – da ich keine Kinder habe, möchte ich jedem 10.000 € geben (werden)! kann ich das problemlos machen und wird das geld versteuert? Vielen Dank und schöne Grüße!
Erwin Schuster stellte am 01.08.2014 um 13:05:56 @C.Aumann Frage vom 01.03.2014! „Geschenk von Tante“/Sozialamtsrückforderung wegen Pflegekosten! Angenommen, die Tante nimmt 20.000,00 Euro in bar von der Bank für den Eigenbedarf und gibt es ihrer Nichte
Wo soll sich das Sozialamt über diesen Vorgang informieren bzw
erkundigen? Ohne entsprechenden Verwendungszweck hat die Bank keine Auskunft und keine Meldepflicht gegenüber einer Behörde
Oder die Tante kann mit deinem Geld machen, was sie will! Unabhängig davon, ob das Geld noch vorhanden ist oder bereits ausgegeben wurde
Oder wer sollte diesen Vorgang untersuchen?????
Huber Sepp fragte am 01.07.2014 um 12:50:56 Hallo, ich werde ein Haus bauen und mir Geld von Verwandten leihen, um einen kleineren Kredit bei der Bank aufnehmen zu müssen
Da solche Handlungen laut Recherche als Schenkung einzustufen sind, möchte ich mich natürlich nicht der Schenkungssteuer unterwerfen, da dies die Wirkung drastisch schmälern würde
Meine Frage ist nun, addieren sich die Spenden von verschiedenen Personen der gleichen Kategorie zu einem steuerfreien Betrag, oder kann ich mir z
ohne zu zögern? Die Redaktion antwortete am 7.7.2014 um 14:02:37 Uhr
Möglicherweise handelt es sich um Geschenke von drei verschiedenen Personen, d
h
der volle Betrag von 20.000 Euro ist möglich
Sandra fragte am 13.06.2014 um 12:16:27 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, meine Tante möchte meiner Tochter 20.000 Euro schenken
Ist es Ihnen möglich, den Betrag mit dem Vermerk Spende für Großnichte xy auf mein Konto zu überweisen? Einen eigenen Account hat die Kleine noch nicht
Danke für die Information! Der Redakteur antwortete am 11.07.2014 um 08:19:36 Uhr
Natürlich kann Ihre Tante das Geld für Ihre Tochter auf Ihr Konto überweisen
Du musst nur bedenken, dass das Konto auf deinen Namen läuft und somit als dein „Geschenk“ zu verstehen ist
Diese muss dann in der Steuererklärung angegeben werden und wird anders besteuert, als wenn es eine Schenkung für Ihre Tochter wäre, die auf ein separates Konto geht
Bei weiteren Fragen lassen Sie sich bitte steuerlich beraten! Angelika Schulz fragte am 10.06.2014 um 19:57:18 Sehr geehrte Damen und Herren, ich bettele seit einiger Zeit eine ältere Nachbarin an (Kochen, Waschen, Bügeln, Putzen und Einkaufen, also das volle Programm, jetzt würde die Dame Geldgeschenke machen möchte Ich habe bisher immer abgelehnt, was muss ich beachten? Die Redaktion antwortete am 11.07.2014 um 08:11:41 Uhr Generell müssen Sie jedes Geldgeschenk (egal ob in bar oder auf einem Konto) bei Ihrer nächsten Steuererklärung wenden Sie sich bitte an ein Finanzamt, da wir als Redaktion keine Steuerberatung erteilen dürfen, halibert fragte am 24.05.2014 um 16:45:52 Uhr Sehr geehrte Redaktion, Ich habe vor zwei Jahren von meiner Freundin 20.000 € auf mein Girokonto geschenkt bekommen Da es Streit um diese Spende gab, habe ich die gesamte Summe von 20.000 € auf Ihr Konto zurück überwiesen und die Spende somit abgelehnt von ihr die 20.000 € innerhalb des steuerfreien Betrags wieder erhalten, ohne Steuern zahlen zu müssen?Vielen Dank für Ihre Information! Die Redaktion antwortete am 27
Mai 2014 um 8:31:09 Uhr
Unserer Meinung nach ist die Vorgeschichte weitgehend irrelevant
Relevant ist, ob Ihr derzeitiger Freibetrag (in diesem Fall ebenfalls 20.000 €) noch voll genutzt werden kann
In diesem Fall fallen keine Steuern an.
L
Schmiedeck fragte am 19.05.2014 um 11:32:55 Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich scheiden lassen
Wir haben vor 15 Jahren ein Haus gekauft
Außerdem legte meine Mutter 50.000 DM zur Erhöhung des Eigenkapitals hinzu und sagte, dass dies mein Erbe sei, da meine Schwester das Haus der Familie bereits geerbt hatte
Ich bin aus dem Haus ausgezogen
Meine getrennt lebende Frau beansprucht es für sich, weil sie die einzige im Grundbuch ist
Der Darlehensvertrag läuft auf beide Namen
Werden mir diese 50.000 DM nun bei der Scheidung gutgeschrieben? Vielen Dank im Voraus
L
Schmiedeck Redaktion antwortete am 30.05.2014 um 14:56:46 Ohne Kenntnis der Vertragsdetails kann dies leider nicht genau bewertet werden
Bei der Scheidung wird das Haus – wie üblich – beim Zugewinnausgleich berücksichtigt
Dieser Prozess ist für alle Paare gleich – es sei denn, es besteht ein Ehevertrag
Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Anwalt mit entsprechenden Kenntnissen rechtlich beraten zu lassen
Waltraud fragte am 12.03.2014 um 22:46:44 Wenn ich eine Dienstleistung anbiete, aber keine Rücksicht auf die einzelne Dienstleistung nehme, aber es auf meiner Website die Möglichkeit gibt, die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen sollte immer finanziell mit berücksichtigt werden eine Spende
Ist der? Und wie wird das gezählt? Dies können sehr kleine Beträge sein, z.B
B
20,– Euro etc
mfg Redaktion antwortete am 21.03.2014 um 13:42:23 Das sind Einnahmen, keine Spenden
Das Wesen eines Geschenks ist, dass es keine Gegenleistung (keine Dienstleistung) gibt
C
Aumann fragte am 01.03.2014 um 12:31:36 Uhr Meine Tante möchte mir 20.000 € schenken
Sie ist 93 Jahre alt
Kann der Sozialdienst mein Geld zurückverlangen, auch wenn ich es bereits ausgegeben habe, falls sie in einem Pflegeheim landet? Der Herausgeber antwortete am 03.04.2014 um 09:28:29 Ja, sie kann
In jedem Fall innerhalb von zehn Jahren nach der Spende
Nach aktuellen Urteilen für die Kinder pflegebedürftiger Eltern sogar noch länger
ist der Freibetrag von 400.000 Euro auch andersherum erlaubt, d.h
als Kind kann ich meiner Mutter 400.000 Euro steuerfrei schenken
Redaktion antwortete am 14.02.2014 um 14:34:55 Uhr leider nein
Bei Spenden von Kindern an ihre Eltern sind Spenden in Höhe von 20.000 Euro pro Elternteil alle zehn Jahre steuerfrei
Rafo fragte am 10.02.2014 um 13:40:55 Hallo, ich möchte nur mein Verständnis bestätigen
Aus einigen der Kommentare habe ich gesehen, dass sich die Spendenbeträge auf 10 Jahre summieren
Also sollte jemand in 10 Jahren maximal 400.000 Euro vom Vater im Ausland steuerfrei erhalten (Summe aller Schenkungen), oder? Fängt der Freibetrag von 400.000 Euro nach 10 Jahren wieder bei null an? Vielen Dank im Voraus für die Antwort! Antwort der Redaktion am 14.02.2014 um 14:39:42 Ja, alle Spenden an dieselbe Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet
Danach steht der Freibetrag wieder zur Verfügung, sodass theoretisch alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei verschenkt werden können Im Mietvertrag stehen 300 Euro monatlich, ist das auch steuerpflichtig? Ich sehe das Ganze eher als Geschenk und nicht als “Mietkosten” Antwort der Redaktion am 01.02.2014 um 09:20:13 Streng genommen muss jeder steuerpflichtige Geldzufluss versteuert werden
Ein
So überträgst du deine Immobilie steueroptimiert auf Angehörige! New
Weitere Informationen zum Thema schenkung immobilie mit schulden
schenkung immobilie mit schulden Einige Bilder im Thema

Steuerfreie Schenkung: Hier die wichtigsten Regeln im … Update New
Wird die Immobilie vom Erben oder Beschenkten zu einem späteren Zeitpunkt veräußert, so bleibt der Befreiungs-abschlag erhalten. Hinweis: Soweit das Grundstück begünstigt erworben wird, können die mit dem Grundstück wirtschaftlich zusammenhängenden Schulden …
+ ausführliche Artikel hier sehen
Read more
Steuerfreie Geschenke: Steuerklassen, Steuersätze und Freibeträge
Bestimmte Steuerbefreiungen, personengebundene Freibeträge und der Steuersatz hängen von der Steuerklasse ab
Je nach Personenverhältnis zwischen Empfänger und Spender werden folgende Steuerklassen unterschieden: Zur Steuerklasse I gehören der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner, die Kinder und Stiefkinder, die Enkel, die Eltern und Großeltern (in bei Erwerb von Todes wegen)
Gehören zur Steuerklasse II
Eltern und Großeltern (bei Spende), Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern und der geschiedene Ehegatte
Gehören zur Steuerklasse III
alle anderen Beschenkten
Hinweis: Bei einer Schenkung wird der Beschenkte auch als Erwerb bezeichnet
Ab 2010 werden je nach Höhe des Erwerbs und der Steuerklasse folgende Steuersätze berücksichtigt:
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich Steuerklasse I II III 75.000 EUR 7 % 15 % 30 % 300.000 EUR 11 % 20 % 30 % 600.000 EUR 15 % 25 % 30 % 6.000.000 EUR 19 % 30 % 30 % 13.000.000 EUR 23 % 35 % 50 % 26.000.000 Euro 27 % 40 % 50 % über 26.000.000 Euro 30 % 43 % 50 %
Bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer werden folgende Freibeträge gewährt: Erbe/Beschenkte Höhe des Freibetrags Ehepartner/eingetragener Partner 500.000 Euro Kinder und Kinder verstorbener Kinder 400.000 Euro Enkelkinder 200.000 Euro Urenkel und Eltern (bei letzteren nur im Todesfall ) 100.000 Euro Nichten/Neffen, Geschwister, Eltern (bei Schenkung) 20.000 Euro Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern 20.000 Euro geschiedene Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner 20.000 Euro sonstige Personen 20.000 Euro beschränkt Steuerpflichtige 2.000 Euro
Hinweis: Eingetragene Lebenspartner werden seit 2011 in die Steuerklasse I eingestuft
Sofern die Steuerbescheide noch nicht rechtskräftig sind, gilt diese Einstufung – und damit ein erhöhter personengebundener Freibetrag – auch rückwirkend für das Jahr 2001
Diese Freibeträge gelten nur bei unbeschränkter Steuerpflicht
Bei beschränkt Steuerpflichtigen beträgt der persönliche Freibetrag nur 2.000 Euro
256.000 Euro abziehen
Auch Kindern bis zum vollendeten 27
Lebensjahr wird ein geringerer und gestaffelter Rentenfreibetrag gewährt
Steuerpflicht der Schenkung
Übernahme der Schenkungssteuer
Schuldner der Schenkungsteuer ist grundsätzlich der Empfänger
Zahlt der Spender freiwillig die vom Empfänger geschuldete Steuer, gilt eine Sonderregelung im ErbStG
Demnach ist die vom Spender gezahlte Steuer der Spende hinzuzurechnen, da der Empfänger dadurch zusätzlich bereichert wird
Abzug von Steuerberatungskosten
Steuerliche Beratungskosten für die Erstellung der Schenkungsteuererklärung kann der Beschenkte bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens abziehen
Werden die steuerlichen Beratungskosten vom Spender getragen, so liegt eine zusätzliche Spende vor, die zu einer entsprechenden Erhöhung der Bereicherung des Empfängers führt
Allerdings kann der Leistungsempfänger die Kosten gleichzeitig steuerlich geltend machen
Dadurch bleibt die Bereicherung durch Übernahme der Steuererklärung steuerfrei
Hinweis: Wurden auch steuerbefreite oder teilweise steuerbefreite Vermögenswerte verschenkt, erfolgt keine entsprechende Kürzung der Steuerberatungskosten
Steuerberatungskosten für die strategische Planung im Vorfeld und spätere Rechtsbehelfsverfahren gegen den Schenkungssteuerbescheid gelten nicht als unmittelbare Kosten der Vermögensübertragung und sind nicht abzugsfähig
Anrechnung ausländischer Erbschafts- und Schenkungsteuer
Besteht der Erwerb aus unbeschränkt steuerpflichtigem ausländischem Vermögen, kann es sein, dass der ausländische Staat auch auf dieses Vermögen steuerlich zugreift und eine Steuer erhebt
Nach deutschem Recht ist es dann möglich, diesen Steuerbetrag mit der deutschen Erbschafts- oder Schenkungsteuer zu verrechnen
Dazu muss die Steuerart im Ausland der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer entsprechen
Der Höchstbetrag der ausländischen Steuergutschrift ist auf die Höhe der deutschen Steuer begrenzt
Steuerbefreiung für Spenden
Das ErbStG sieht bestimmte Ausnahmen vor
Dazu gehören die folgenden:
Familienheim
Analog zum Erwerb von Todes wegen (Erbschaft) ist eine Schenkung, bei der ein Ehegatte dem anderen Ehegatten ein Familienwohnsitz schenkt, ohne schenkungssteuerliche Wirkungen
Gleiches gilt für die Schenkung einer Familienwohnung zwischen eingetragenen Lebenspartnern
Andererseits werden Kinder des Spenders nicht bevorzugt
Ein bebautes Grundstück gilt als Einfamilienhaus, wenn eine darin befindliche Wohnung zu eigenen Wohnzwecken gemeinsam genutzt wird
Beispiel
Johannes lebt mit seinem eingetragenen Partner Steffen in einem Einfamilienhaus (Steuerwert: 450.000 Euro), das Johannes gehört
Er gibt es Steffen
Lösung
Durch die Schenkung des Einfamilienhauses (Familienhaus) entsteht für Steffen keine schenkungssteuerliche Belastung
Es findet kein Verbrauch der Immobilie statt
Das bedeutet, dass die Steuerbefreiung während einer Ehe oder Lebenspartnerschaft mehrmals hintereinander in Anspruch genommen werden kann
Es gibt auch keine Wertgrenze
Außerdem ist der eheliche Güterstand unerheblich
Wird die gespendete Wohnung jedoch als Ferien- oder Wochenendwohnung genutzt, wird die Befreiung nicht gewährt
Gleiches gilt, wenn es sich bei einem Pendler nur um eine Zweitwohnung handelt
Hinweis: Im Gegensatz zur Steuerbefreiung von Einfamilienhäusern bei Erwerb von Todes wegen gibt es für eine entsprechende Schenkung keine Aufbewahrungsfrist
Entlastungsabzug für Mietobjekte
Bei zu Wohnzwecken vermieteten Immobilien wird sowohl bei Schenkung als auch bei Erwerb von Todes wegen ein sogenannter Freibetrag von 10 % berücksichtigt
Beispiel
Großvater Bert überträgt seiner Enkelin Erna ein zu Wohnzwecken vermietetes, im Inland gelegenes Grundstück mit einem Steuerwert von 661.200 Euro
Lösung
Es wird ein Steuerfreibetrag von 10 % gewährt, d
h
die Immobilie wird nur mit einem Wert von 595.080 Euro (90 % von 661.200 Euro) in die Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer einbezogen
Die daraus resultierende Schenkungsteuer für Erna berechnet sich wie folgt: Anwendbarer anteiliger Wert der Immobilie 595.080 Euro
abzüglich Personenfreibetrag – 200.000 Euro
steuerpflichtiger Erwerb 395.080 Euro
Schenkungssteuer (15 % von 395.080 Euro) 59.262 Euro
Eine Verpflichtung zur Beibehaltung oder Weitervermietung zu Wohnzwecken besteht nicht
Bei einem späteren Verkauf der Immobilie durch den Erben oder Empfänger bleibt der Freibetrag bestehen
Hinweis: Wird die Immobilie bevorzugt erworben, können die mit der Immobilie wirtschaftlich verbundenen Schulden nicht abgezogen werden
Der Erbe/Beschenkte kann jedoch keine Befreiung beanspruchen, wenn er aufgrund einer testamentarischen Verfügung des Erblassers oder einer rechtskräftigen Verfügung des Erblassers oder Schenkers verpflichtet ist, das Vermögen auf einen Dritten zu übertragen
Ziffer 4.3) noch an eine weitere Frist gebunden
Der Befreiungsrabatt kann somit bei jedem entsprechenden Einkauf genutzt werden.
Darüber hinaus kann der Freibetrag unter einer Voraussetzung und in begrenztem Umfang auch für Grundstücke oder Immobilien geltend gemacht werden, die nicht (vollständig) zu Wohnzwecken vermietet werden
Muss der Erbe/Beschenkte einem Dritten ein Nutzungsrecht (Nießbrauch) an dem Grundstück oder Grundstücksteil einräumen, kann er den Freibetrag geltend machen, wenn es zu Wohnzwecken vermietet wird
Die Zehnjahresfrist für steuerfreie Spenden
Erwerb innerhalb der Zehnjahresfrist
Gab es innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall Schenkungen des Erblassers oder mehrere Schenkungen desselben Schenkers innerhalb von zehn Jahren, so sind alle diese Anschaffungen zusammenzurechnen
Auf diese Weise wird ein Gesamteinkauf bestehend aus dem vorherigen Einkauf (oder früheren Einkäufen) und dem letzten Einkauf ermittelt
Die Schenkungsteuer ergibt sich aus diesem Gesamtkauf durch Abzug des zu gewährenden personengebundenen Freibetrags und anschließender Anrechnung mit dem jeweils gültigen Steuersatz
Von der so errechneten Steuer wird dann die (bereits veranlagte und in der Regel auch bereits gezahlte) Steuer auf die entsprechenden Voreinkäufe abgezogen
Hinweis: Die Addition der einzelnen Einkäufe führt zu einem erhöhten steuerpflichtigen Einkauf für den Gesamteinkauf
Da die Steuersätze jedoch nach der Höhe gestaffelt sind, kann allein dadurch eine höhere Steuerbelastung entstehen – im Vergleich zur Gesamtsteuer aus den einzelnen Anschaffungen
Als Spender sollten Sie daher versuchen, diesen Zeitraum nach Möglichkeit zu vermeiden
Erwerb nach Ablauf der Zehnjahresfrist
Liegen zwischen zwei Erwerben mehr als zehn Jahre, sind diese nicht zusammenzurechnen
Insbesondere gelten die personengebundenen Freibeträge für beide Anschaffungen
Beispiel
Anton schenkt seiner Tochter Petra 300.000 Euro
Neuneinhalb Jahre später schenkt er ihr weitere 210.000 Euro
Lösung
Erste Spende
Bereicherung 300.000 Euro
abzüglich Personenfreibetrag – 400.000 Euro
steuerpflichtiger Erwerb 0 Euro
Schenkungssteuer (0% von 0 Euro) 0 Euro
Aufgrund ihres personengebundenen Freibetrags muss Petra für die erste Schenkung keine Schenkungssteuer zahlen
Zweites Geschenk
Da die zweite Spende innerhalb von zehn Jahren nach der ersten erfolgt, sind beide Spenden zusammenzurechnen
Dadurch wird der personengebundene Abzug nur einmal abgezogen
Es kann sogar ein höherer Steuersatz für den höheren Betrag des Gesamtkaufs gelten
Erstes Geschenk 300.000 Euro
Zweites Geschenk + 210.000 Euro
Gesamtkaufpreis 510.000 Euro
abzüglich Personenfreibetrag – 400.000 Euro
steuerpflichtiger Erwerb 110.000 Euro
Schenkungssteuer (11 % von 110.000 Euro) 12.100 Euro
Wartet Anton jedoch mit der zweiten Spende bis zum Ablauf der Zehnjahresfrist, ist keine Zusammenrechnung vorzunehmen
Es gilt wieder Petras Personenfreibetrag
Die Steuer für die zweite Schenkung nach Ablauf der Zehnjahresfrist berechnet sich wie folgt:
Bereicherung 210.000 Euro
abzüglich Personenfreibetrag – 400.000 Euro
steuerpflichtiger Erwerb 0 Euro
Schenkungssteuer (0% von 0 Euro) 0 Euro
Durch die Berücksichtigung des Zehnjahreszeitraums erzielt Anton für Petra eine Steuerersparnis von 12.100 Euro
Steuerfreie Schenkung: Steuerbefreiung für Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände
Personen der Steuerklasse I erhalten einen Freibetrag für Hausrat (z
B
Kleidung) i.H.v
41.000 Euro und einen Freibetrag für andere bewegliche körperliche Gegenstände in Höhe von 12.000 Euro
Alle anderen Personen erhalten einen Gesamtfreibetrag von 12.000 Euro
Hinweis: Bargeld und Edelmetalle (z
B
Schmuck) sind grundsätzlich nicht privilegiert
Die Steuerbefreiung gilt auch für Spenden, spielt in der Praxis aber vor allem im Rahmen einer Haushaltsauflösung nach dem Tod eine Rolle
Vermögensrückfall der Eltern
Haben Eltern ihren Kindern zu Lebzeiten Vermögen geschenkt und fällt dieses durch Todesfall an die Eltern zurück, bleiben diese steuerfrei
Beispiel
Die verwitwete Mutter Renate schenkt ihrer Tochter Eva eine Immobilie, die nicht zu Wohnzwecken vermietet wird (Steuerwert: 782.000 Euro)
Drei Jahre nach der Spende stirbt Eva an den Folgen eines Verkehrsunfalls
Renate ist Alleinerbin
Nur das geschenkte Vermögen befindet sich im Nachlass
Lösung
Die Schenkung an Eva bedeutet für sie folgende Steuerbelastung: Steuerwert der Immobilie 782.000 Euro
abzüglich Personenfreibetrag – 400.000 Euro
steuerpflichtiger Erwerb 382.000 Euro
Schenkungssteuer (15 % von 382.000 Euro) 57.300 Euro
Mit Evas Tod fällt ihr Vermögen, das nur noch aus dem ihr geschenkten Vermögen besteht, an Renate zurück
Dieser Erwerb bleibt jedoch erbschaftssteuerfrei
Gelegentliche Schenkungen
Auf sogenannte Gelegenheitsgeschenke fällt keine Schenkungssteuer an
Dazu gehören insbesondere Geschenke, die anlässlich einer Hochzeit, eines Geburtstags oder zu Weihnachten angefertigt werden
Im Erbfall werden Gelegenheitsgeschenke nicht als steuerpflichtiger Zuerwerb in die Zehnjahresfrist eingerechnet
Hinweis: Die Steuerbefreiung für Gelegenheitsgeschenke hat den Vorteil, dass der persönliche Freibetrag für weitere Spenden gilt
(oder mortis causa) bleibt und wird nicht verbraucht
Übergabe eines Denkmals als steuerfreie Schenkung
Steuererleichterungen gelten bei Erbschaft oder Schenkung eines Denkmals (z
B
einer denkmalgeschützten Immobilie); es sind 85%
Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist jedoch, dass die Erhaltung des Denkmals wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt
die jährlichen Kosten übersteigen in der Regel die erwirtschafteten Einnahmen und
die Gedenkstätte in einem den Umständen angemessenen Umfang zu Forschungszwecken
oder wird für die Volksbildung zur Verfügung gestellt
Beispiel
Matthias schenkt seiner Cousine Claudia ein Denkmal mit einem Steuerwert von 450.000 Euro, das die oben genannten Anforderungen erfüllt
Lösung
Das Denkmal geht mit 67.500 Euro (15 % von 450.000 Euro) in die Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer ein, während 382.500 Euro (85 % von 450.000 Euro) steuerfrei bleiben
Daraus errechnet sich für Claudia folgende Schenkungssteuer: Anwendbarer anteiliger Wert des Denkmals 67.500 Euro
abzüglich Personenfreibetrag – 20.000 Euro
steuerbarer Erwerb 47.500 Euro
Schenkungssteuer (30 % von 47.500 Euro) 14.250 Euro
Darüber hinaus ist sogar eine 100%ige Steuerbefreiung möglich
Dazu müssen zunächst die oben genannten Bedingungen erfüllt sein
Weiterhin muss der Empfänger bereit sein, das Denkmal den geltenden Bestimmungen der Denkmalpflege zu unterwerfen und das Denkmal muss sich seit mindestens 20 Jahren in Familienbesitz befinden
Aber auch hier ist unter den vorstehenden Voraussetzungen eine vollständige Befreiung möglich
Auch für Gesellschaftsvermögen werden unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiungen gewährt
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Privilegien bei der Übertragung von Betriebsvermögen oder der entsprechenden Erbschaft für verfassungswidrig erklärt
Daher hat der Gesetzgeber diesen Bereich neu geregelt
Die Neuregelungen sind regulär auf Versetzungen nach dem 30
Juni 2016 anzuwenden.
Immobilie an Kinder verkaufen: Einkommen- \u0026 Erbschaftsteuer sparen || Immobiliensteuerrecht – Teil 3 New Update
Weitere Informationen zum Thema schenkung immobilie mit schulden
schenkung immobilie mit schulden Sie können die schönen Bilder im Thema sehen

Scheidung mit Haus: Tipps zum Zugewinnausgleich mit Haus Neueste
04.06.2020 · Scheidung mit Haus Regelungen, Lösungen & Tipps für den Zugewinnausgleich mit Haus. Sind Sie verheiratet und es kommt zur Scheidung ohne Ehevertrag, stellt sich schnell die Frage, was bei der Scheidung mit dem Haus passiert.
+ ausführliche Artikel hier sehen
Übernehme ich beim Hauskauf Schulden vom alten Eigentümer? 😱 New
Neue Informationen zum Thema schenkung immobilie mit schulden
schenkung immobilie mit schulden Sie können die schönen Bilder im Thema sehen

Scheidung Haus – Behalten, Auszahlen, Schulden & Zugewinn New Update
05.02.2019 · Haus Scheidung Octopus008 schrieb am 02.05.2019, 14:50 Uhr: Angenommen:Alice, Bob und Claire haben sich vor ca. 2 Jahren ein Haus gekauft. Alice und Claire sind verwandt. Bob ist mit Alice 8 Jahre …
Schulden geerbt? Was kann ich tun? | Nutzerfrage Rechtsanwalt Christian Solmecke New
Neues Update zum Thema schenkung immobilie mit schulden
schenkung immobilie mit schulden Ähnliche Bilder im Thema

Zugewinnausgleich – alles was Sie wissen müssen – ARAG Update New
21.01.2022 · Wer mit einem Minus in die Ehe startet, muss sich auch den Ausgleich der Schulden als Zugewinn anrechnen lassen. Er hat ein sogenanntes negatives Anfangsvermögen. Ein Beispiel: Heiratet ein Ehepartner mit 30.000 Euro Schulden und hat am Ende der Ehe ein Vermögen von 40.000 Euro, ergibt das einen Zugewinn von 70.000 Euro.
+ ausführliche Artikel hier sehen
Read more
Einbindung von Social Plugins
Damit Sie spannende Inhalte schnell und einfach mit anderen teilen können, binden wir gelegentlich Social Plugins von Facebook und Twitter auf unserer Website ein
Der Aufruf einer Seite mit einem solchen Plugin in Ihrem Browser führt in der Regel zu einer direkten und kurzen Verbindung mit deren Servern
Dies dient in erster Linie dazu, den Inhalt des Plugins anzuzeigen
In diesem Fall nimmt der Anbieter des sozialen Netzwerks Ihre IP-Adresse wahr
Diese IP-Adresse kann Ihnen praktisch nicht namentlich zugeordnet werden
Wenn Sie jedoch gleichzeitig bei einem der Anbieter registriert sind, kann dieser für Sie ein Surfprofil erstellen
Unter Umständen kann der Plattformanbieter ein Cookie auf Ihrem Rechner speichern
Sie entscheiden über die Einstellungen in Ihrem Internetbrowser, ob Sie diese Cookies zulassen möchten
Zwei Klicks für mehr Datenschutz
Daher schützen wir Ihre Privatsphäre mit einem zweistufigen Verfahren, das die Übermittlung personenbezogener Daten nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zulässt
Dadurch werden beim normalen Seitenaufruf keine Daten an Facebook und Co
übermittelt
Und so funktioniert es
Erst bei Aktivierung des ausgewählten Buttons wird eine Verbindung zu den Betreibern der entsprechenden sozialen Netzwerke hergestellt
Mit dem zweiten Klick kann dann eine Empfehlung an Facebook oder Twitter gesendet werden
Bei Facebook geschieht dies direkt, bei Twitter kann die Empfehlung aber noch in einem Pop-up-Fenster bearbeitet werden
Die Einwilligung gilt nur für die aktuell aufgerufene Seite.
So kannst Du Geld mit Schulden verdienen (4 Methoden) New
Weitere hilfreiche Informationen im Thema anzeigen schenkung immobilie mit schulden
schenkung immobilie mit schulden Ähnliche Bilder im Thema

Wann braucht der Erbe keinen Erbschein? – Erbrecht-Ratgeber New Update
Wenn ein Erbfall eingetreten ist, dann werden die Erben sehr schnell mit der Frage konfrontiert, ob beim Nachlassgericht ein Erbschein eingeholt werden muss. Ein Erbschein ist ein offizieller Ausweis, der die Erbfolge nach einer Person wiedergibt und mit dem sich der Erbe Dritten gegenüber als Rechtsnachfolger des Erblassers ausweisen kann.
Read more
Wann kann der Erbe einen Erbschein aufbewahren? Ein Erbschein wird nur benötigt, wenn Sie sich im Rechtsverkehr als Erbe legitimieren müssen
Banken und Grundbücher verlangen oft einen Erbschein
Oftmals kann ein notarielles Testament oder eine Vollmacht des Erblassers den Erbschein ersetzen
Ist eine Erbschaft eingetreten, werden die Erben sehr schnell mit der Frage konfrontiert, ob ein Erbschein beim Nachlassgericht eingeholt werden muss
Ein Erbschein ist ein amtlicher Ausweis, der die Erbfolge einer Person widerspiegelt und mit dem sich der Erbe gegenüber Dritten als Rechtsnachfolger des Erblassers ausweisen kann
Ein Erbschein muss nicht unbedingt vom Erben eingeholt werden
Auch ohne Erbschein bleibt der testamentarisch benannte oder gesetzlich zum Erben eingesetzte Erbe Rechtsnachfolger des Erblassers
Auch ohne Erbschein wird der Erbe Eigentümer und neuer Verfügungsberechtigter über alle Vermögenswerte, die dem Erblasser zuvor gehörten, sobald der Erblasser stirbt
Die Stellung des Erben als neuer Eigentümer des Vermögens des Erblassers sagt jedoch nichts darüber aus, ob der Erbe tatsächlich über das Vermögen verfügen kann
Insbesondere in zwei Fällen kommt ein Erbe kaum darum herum, beim Nachlassgericht einen Erbschein als Nachweis seiner Rechte einzuholen
Banken und Grundbuchamt verlangen einen erbrechtlichen Nachweis
Befinden sich im Nachlass Immobilienwerte, so sind diese Liegenschaften nach dem Erbfall auf die Erben zu übertragen
Das Grundbuchamt, das die Übertragung des Eigentumswechsels vom Erblasser auf den Erben durchführt, legt jedoch Wert auf den Nachweis, dass der Erbe tatsächlich Rechtsnachfolger des Erblassers geworden ist und berechtigt ist, die Rechte des Erben geltend zu machen
Gemäß § 35 Abs
Nach § 1 S
1 GBO (Grundbuchordnung) kann der Erbnachweis gegenüber dem Grundbuchamt in der Regel nur durch einen Erbschein erbracht werden
Sparkassen
Banken, ebenso wie das Grundbuchamt, kümmern sich nicht um den vermeintlichen Erben die Erbschaft eingetreten ist, unabhängig davon, ob er der rechtmäßige Erbe ist oder ob er dieses Recht lediglich antritt
Eine Bank will auch einen erbrechtlichen Nachweis von der Person, die sie nach einem Erbfall als Erben in Anspruch nimmt
Der Erbe muss sich auch gegenüber der Bank als Erbe ausweisen
Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch einen Erbschein
Ein Erbschein kostet Geld
Die Einholung eines Erbscheins kann daher im Einzelfall für den Erben notwendig sein, damit er über sein Erbe verfügen kann
Das Verfahren zur Ausstellung eines Erbscheins ist für den Erben jedoch mit einigen Schwierigkeiten verbunden
Zum einen muss er zum Nachweis seines Erbrechts beim Nachlassgericht zahlreiche Dokumente vorlegen, die er zu Hause meist nicht zur Hand hat, sondern erst bei verschiedenen Behörden einholen muss
Auch ein Erbschein kostet Geld
Das Nachlassgericht stellt den Erbschein nicht kostenlos aus, sondern erhebt abhängig vom Wert des Nachlasses Gebühren
Bei einem Nachlasswert von 250.000 Euro muss der Erbe für den Erbschein Gebühren von rund 1.000 Euro für das Nachlassgericht zurückbehalten
Bei einem Nachlasswert von 3 Millionen Euro werden bereits rund 10.000 Euro für den Erbschein fällig
Erben müssen keinen Erbschein einholen
Bei solchen Beträgen, die bei der Beantragung eines Erbscheins fällig werden, ist es naheliegend, dass Erben nach Möglichkeiten suchen, den kostspieligen Prozess der Erlangung eines Erbscheins zu umgehen.
Der einfachste Weg für den Erben, Kosten zu vermeiden, ist, wenn er gar keinen Erbschein benötigt
Wie oben bereits beschrieben, ist kein Erbe gezwungen, einen Erbschein einzuholen
Ein Erbe mit Erbschein hat keine andere oder bessere Rechtsstellung als der Erbe ohne Erbschein
Gerade in Fällen, in denen Sie sich weder bei einer Bank noch beim Grundbuchamt als Erbe ausweisen müssen und kein anderer Dritter Erbschaftsforderungen nachweisen muss, kann der Erbe getrost auf die Einholung eines Erbscheins verzichten, ohne Angst haben zu müssen rechtliche Nachteile
Notarielles Testament inkl
Eröffnungsprotokoll als Erbnachweis
Wer jedoch Nachlasskonten auflösen und Nachlassimmobilien umschreiben möchte, ist in der Regel auf einen Erbnachweis angewiesen
Wenn Sie in einem notariellen Testament oder einem Erbvertrag zum Erben eingesetzt wurden, können Sie sich den Erbschein auch vor allem bei Banken und dem Grundbuch ersparen
In diesem Fall kann der Erbe sein Erbrecht gegenüber der Bank nachweisen oder Grundbuchamt durch Vorlage der notariellen Urkunde samt zugehörigem Eröffnungsprotokoll
Diese Möglichkeit ist ausdrücklich in § 35 Abs
1 Satz 2 GBO für das Grundbuchverfahren
Banken dürfen laut Rechtsprechung vom Erben nicht die Vorlage eines Erbscheins durch Allgemeine Geschäftsbedingungen verlangen, sondern müssen auch andere Erbnachweise akzeptieren, wie z Erben verlangen keinen – gebührenpflichtigen – Erbschein (BGH, Urteil vom 05.04.2016, XI ZR 440/15)
Der Erblasser erteilt dem Erben zu Lebzeiten eine Erbvollmacht
Schließlich hat ein weitsichtiger Erblasser auch die Möglichkeit, seinen Erben den Weg zum Nachlassgericht zu ersparen, um einen eventuell umgeschriebenen Erbschein zu erwirken, denn es besteht kein Anlass, nach Eintritt des Erbfalls einen Erbschein zu erwirken
Jede Bank hält dafür entsprechende Formulare bereit
Eine Vollmacht im Grundbuch für den Erben, sich nach Eintritt des Erbfalls eine Liegenschaft übertragen zu lassen, bedarf jedoch gemäß § 29 GBO einer öffentlich beglaubigten Form
In diesem Fall muss der Erblasser zu Lebzeiten zu einem Notar gehen, um eine entsprechende Vollmacht erstellen zu können
Das könnte Sie auch interessieren:
Was kostet ein Erbschein? Wie kann ich mich als Erbe der Bank des Erblassers ausweisen? Angaben im Erbscheinsverfahren müssen durch öffentliche Urkunden nachgewiesen werden
Sparkasse nutzt unwirksame Vertragsbedingungen zur Ausstellung von Erbnachweisen
Über 900 aktuelle Gerichtsurteile zum Erbrecht
Top 10 der Fehler bei Schenkungen | Rechtsanwalt Dr. Joerg Andres Update
Neues Update zum Thema schenkung immobilie mit schulden
schenkung immobilie mit schulden Ähnliche Bilder im Thema

Zugewinngemeinschaft – Das ist die Ehe ohne … Update
10.02.2022 · Manchmal bringt der Partner kein Vermögen mit in die Ehe, sondern Schulden. Die Vermögenstrennung in der Zugewinngemeinschaft führt dazu, dass ein Ehegatte für die Schulden des anderen nicht haftet (§ 1363 Abs. 2 BGB). Paare brauchen also keinen Ehevertrag abschließen, nur weil einer der beiden Schulden hat. 3.
Read more
Können Sie mit Ihrem Vermögen machen, was Sie wollen? Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbstständig – wenn auch mit Einschränkungen
Er kann also mit seinem Vermögen nicht alles tun, damit die wirtschaftliche Grundlage der Ehe nicht gefährdet wird
Zu den Einschränkungen im Einzelnen: Haushaltsgegenstände
Verheiratete dürfen Hausrat nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten verschenken, verkaufen oder wegwerfen, auch wenn die Sachen ihm gehören (§ 1369 BGB)
Das gilt für Waschmaschine und Trockner, den Fernseher oder das Familienauto
Wenn also einer die Küche verkaufen will, muss der andere zustimmen
Ohne Zustimmung ist der Kaufvertrag unwirksam
Diese Regelung gilt auch während der Trennungsphase
Eine Person darf den Hausrat während der Trennung nicht ohne Zustimmung der anderen verkaufen, auch wenn ihr eigentlich der gesamte Haushalt gehört
Das Vermögen insgesamt
Ein Ehegatte kann nur mit Zustimmung des anderen über sein Vermögen im Ganzen verfügen (§ 1365 BGB)
Beispiel: Die Ehefrau ist Alleineigentümerin einer Liegenschaft, ansonsten hat sie kein weiteres Vermögen
Dann darf sie das Haus oder die Wohnung nicht ohne Zustimmung des anderen verkaufen oder verschenken
Oder ein Partner möchte mit all seinen Ersparnissen eine Wohnung kaufen, um den Auszug vorzubereiten
Solche Verfügungen sind ohne Zustimmung des Partners unwirksam
Dies ist eine starke Einschränkung, die insbesondere in der Trennphase zu Störungen führen kann
Der wesentliche Teil des Vermögens
Transaktionen bedürfen keiner Zustimmung, wenn der Ehegatte 15 Prozent eines kleineren Vermögens behält; bei größeren Vermögenswerten liegt die Grenze bei 10 Prozent
Dann verfügte der vermögende Partner nicht über einen wesentlichen Teil seines Vermögens
Als größeres Vermögen gilt in der Rechtsprechung ein Vermögen von mehr als 250.000 Euro (BGH, Urteil vom 13.03.1991, Az
XII ZR 79/90)
Lehnt ein Ehegatte ab, dass der vermögende Partner sein gesamtes Vermögen ohne Zustimmung des anderen verschenkt, muss das zuständige Gericht rechnen
Beispiel: Die Ehefrau besitzt eine Immobilie im Wert von 300.000 Euro
Da sind noch rund 50.000 Euro auf einem Festgeldkonto
Sie will das Anwesen ihrem Sohn aus erster Ehe schenken
Ihr Mann ist damit nicht einverstanden
Da sie über ein größeres Vermögen (mehr als 250.000 Euro) verfügt, kann sie die Immobilie ohne Zustimmung ihres Mannes nur verschenken, wenn sie mindestens 10 Prozent des Gesamtvermögens behält
Das sind 350.000 Euro
Verschenkt sie die Immobilie, hat sie noch 50.000 Euro oder etwa 14,3 Prozent des Gesamtvermögens
Sie würde mit der Schenkung nicht über einen wesentlichen Teil ihres Vermögens verfügen
Aus diesem Grund kann sie es auch ohne Zustimmung des Ehemannes ihrem Sohn überlassen.
Eigentum mit Nießbrauch oder Wohnrecht
Wer sein Eigentum auf eine andere Person überträgt, dafür aber ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch einräumt, darf dies ohne Zustimmung des Ehegatten tun, wenn er über mehr als 10 Prozent seines Restvermögens mit größerem Vermögen verfügt
Bei der Berechnung wird der Wert des Nießbrauchs oder Wohnrechts berücksichtigt
Sie wird vom Vermögenswert abgezogen, wenn der Ehegatte darauf besteht, dass er hätte einwilligen müssen (BGH, Urteil vom 16.01.2013, Az
XII ZR 141/10)
Der Wert des Nießbrauchs kann berechnet werden, indem die (fiktive) Jahresmiete auf die durchschnittliche Lebenserwartung des Nießbrauchsberechtigten hochgerechnet wird
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht jährlich eine Auswertungstabelle
Liest man Alter und Geschlecht des Berechtigten bei Vertragsabschluss ab, erhält man die durchschnittliche Lebenserwartung und den sogenannten Kapitalwert des Anspruchs.
Beispiel: Die Frau besitzt ein Haus im Wert von 400.000 Euro
Mit 60 Jahren schenkte sie es ihrem Sohn aus erster Ehe, trug aber ein Nießbrauchsrecht ein
Die fiktive Jahresmiete beträgt 10.000 Euro
Laut Tabelle beträgt die durchschnittliche Lebenserwartung einer 60-jährigen Frau weitere 25,41 Jahre (Stand 2022)
Dies entspricht einem Barwert (Multiplikator) von 13,889
Dementsprechend wird das Nießbrauchsrecht der Ehefrau mit 138.890 Euro bewertet
Zieht man diesen Wert vom Immobilienwert ab, stehen der Ehefrau nur noch rund 65 Prozent ihres Vermögens zur Verfügung
Da sie mehr als 10 Prozent übrig hat, kann sie diese verschenken, ohne dass ihr Mann zustimmen muss
Mit einer Hypothek belastet
Will ein Ehegatte sein Vermögen mit einer Grundschuld belasten, kommt es darauf an, ob das Vermögen im Wesentlichen sein Vermögen darstellt
Die Belastung darf auch den Wert des Grundstücks nicht erschöpfen
Ist dies der Fall, muss der andere Ehegatte der Grundschuld zustimmen (BGH, Urteil vom 07.10.2011, Az
V ZR 78/11)
Verhalten des Grundbuchamtes
Liegen dem Grundbuchamt konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Übertragung einer Liegenschaft voraussichtlich den überwiegenden Teil des Vermögens betrifft und der Eigentümer verheiratet ist, kann das Grundbuchamt die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiterer Vermögenswerte verlangen (Bundesgerichtshof Justiz, Urteil vom 21
Februar 2013, Az
V ZB 15/12).
1 Haus – aber 2 Kinder! Vererben ohne Streit? Update New
Weitere Informationen zum Thema schenkung immobilie mit schulden
schenkung immobilie mit schulden Ähnliche Bilder im Thema

Kreditkarte | Weltweit bargeldlos bezahlen | Sparkasse.de Update
Mit allen Kreditkarten von Mastercard® und Visa können Sie weltweit bargeldlos bezahlen, sich Bargeld auszahlen lassen und im Internet einkaufen. Da sowohl Visa als auch Mastercard eine ähnlich hohe Akzeptanz auf der ganzen Welt haben, entscheidet eher die Auswahl weiterer Merkmale, welche Kreditkarte am besten zu Ihnen passt.
Read more
Für Inhaber der Basiskarte und Standard-Kreditkarte bietet das Sparkasse-Silber-Komfort-Paket viele Extras
So wird das Einkaufen im Internet noch bequemer und sicherer
Mit Ihrer Kreditkarte haben Sie attraktive Preisvorteile im Einkaufsportal Ihrer Sparkasse
Zum Beispiel beim Kauf von Mode oder Elektronik und Technik sowie bei der Buchung von Reisen oder Tickets für Veranstaltungen
Darüber hinaus schützt Sie der Sparkassen-Online-Käuferschutz bestmöglich: Wenn Sie Ihren Einkauf mit Ihrer Sparkassen-Kreditkarte oder basic bezahlt haben Karte (Debitkarte), genießen Sie einen sicheren Lieferschutz
Wird die bestellte Ware nicht geliefert, wird sie beim Transport beschädigt oder geht sie verloren, erstattet der Sparkassen-Internetkäuferschutz1 den Kaufpreis
Im Streitfall mit einem Online-Händler hilft Ihnen eine persönliche telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt weiter.
3 Wege Vermögen auf Kinder zu übertragen – mittelbare Schenkung – Nießbrauch – Familienpool Update New
Neue Informationen zum Thema schenkung immobilie mit schulden
schenkung immobilie mit schulden Ähnliche Bilder im Thema

Blitzüberweisung: Ihr Geld taggleich beim … – Sparkasse de New
Mit EURO-Expresszahlung kommt Ihr Geld schnell ans Ziel. Jetzt Vorteile der Blitzüberweisung entdecken.
Read more
Mit der EURO-Expresszahlung online überweisen Sie Ihr Geld bequem und sicher über Ihr Online-Banking
Sie erreicht den Empfänger noch schneller als bei einer normalen Überweisung – sowohl in Deutschland als auch in Europa
Wenn Sie Ihre Zahlung bis 16:00 Uhr online an Ihre Sparkasse senden
als EURO-Expresszahlung wird sie in der Regel innerhalb Deutschlands noch am selben Tag auf das Girokonto des Empfängers an die Sparkasse übermittelt
Vorausgesetzt es ist ein Bankgeschäftstag
Bei Sparkassen und Landesbanken kommt das Geld oft innerhalb weniger Stunden an.
Die zwei größten Fehler bei der Erbengemeinschaft Update New
Weitere Informationen zum Thema schenkung immobilie mit schulden
schenkung immobilie mit schulden Einige Bilder im Thema

Sie können weitere Informationen zum Thema anzeigen schenkung immobilie mit schulden
Updating
Schlüsselwörter zum Thema schenkung immobilie mit schulden
Updating
Sie haben das Thema also beendet schenkung immobilie mit schulden
Articles compiled by Tratamientorosacea.com. See more articles in category: DIGITAL MARKETING